Durch das noch nicht rechtskräftige Urteil droht der Stadt die Zahlung einer Schadensersatzleitung von mehr als 100.000 €. Der Bürgermeister erklärte, sich in dem Verfahren gegenüber der Stadt Bensheim wie ein wirksam Streitverkündeter nach § 72 ZPO gegenüber der Stadt Bensheim behandeln zu lassen. Aufgrund dieser Erklärung wirkt das Urteil auch gegen ihn.