Die GLB nimmt zum Urteil des Oberlandesgerichts in Sachen Stadt Bensheim/Architekt Rohde Stellung

Durch das noch nicht rechtskräftige Urteil droht der Stadt die Zahlung einer Schadensersatzleitung von mehr als 100.000 €. Der Bürgermeister erklärte, sich in dem Verfahren gegenüber der Stadt Bensheim wie ein wirksam Streitverkündeter nach § 72 ZPO gegenüber der Stadt Bensheim behandeln zu lassen. Aufgrund dieser Erklärung wirkt das Urteil auch gegen ihn.

Thorsten Hermann ist somit in dem Verfahren „Rohde“ auch „gegnerische“ Partei in Bezug auf die Stadt Bensheim. „Die Grüne Liste Bensheim – Die Grünen war während der ganzen Phase des Prozesses solidarisch“, nimmt Waltrud Ottiger Sprecherin der GLB Stellung. „Die Grünen werden sich aber nicht an einer Geheimhaltung beteiligen, wie sie in einem Akteneinsicht -Ausschuss nun mal von den Beteiligten grundsätzlich gefordert wird. Transparenz ist das Gebot der Stunde“. Der Weg der Einsetzung eines Akteneinsicht-Ausschusses, wie von BGM Herrmann angeregt, ist für die GLB momentan keiner: Da dieser nur abgeschlossene Vorgängen zum Gegenstand haben darf, kommt ein zeitnaher Einsatz nicht in Betracht. Vorher müsste die Rechtskraft des Urteils vom 30.04.2012 eingetreten sein und die Regressfrage gegenüber dem Bürgermeister geklärt sein. Ebenso müssten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt bezogen auf die erhöhte Anwaltsvergütung beim ersten Prozess zum Abschluss gebracht sein.

Wegen der Situation als Betroffener dürfte der Bürgermeister, ganz unabhängig davon, wie die grundsätzlichen Ablaufregeln eines Akteneinsichtsausschusses sind, nicht an den Sitzungen teilnehmen. „Wir nehmen den Bürgermeister in Sachen Transparenz und Aufklärung beim Wort.“ Für eine völlige Transparenz wie der Bürgermeister sie herstellen möchte, ist es aber aus Sicht der GLB völlig unzureichend, die Aufklärung einem häufig nicht öffentlich tagenden Gremium zu übergeben. „ Die Möglichkeit besteht aber darin, durch einen Beschluss des Magistrats die Unterlagen an den Haupt- und Finanzausschuss zu übergeben und zur Einsicht und Beratung zur Verfügung zu stellen.“ sagt Angelika Köster-Lossack, Sprecherin der GLB. Auch hier kann derBürgermeister aus Gründen eigener Betroffenheit nicht teilnehmen.

Aus den gleichen bereits genannten Gründen wird es dem Bürgermeister nicht möglich sein, sich während der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu äußern. Für die Stadt kann er nicht das Wort ergreifen, das kann und muss der vom Magistrat bestellte Prozessbevollmächtigte. In eigener Sache kann Thorsten Hermann auch nicht sprechen, da er als Betroffener befangen ist. Solange die drohende Inanspruchnahme im Raum steht, kann der Bürgermeister an allen Tagesordnungspunkten in den Sitzungen der städtischen Gremien in dieser Sache nicht teilnehmen. Aus Sicht der Grünen Liste Bensheim werden in nächster Zukunft, da es sich um eine wichtige Angelegenheit im Sinne der HGO handelt, die Stadtverordneten über eine Inanspruchnahme des Bürgermeisters aus dem Urteil vom 30.04.12 zu entscheiden haben.

Grundsätzlich richtig ist die von der GLB Fraktion mit der CDU Fraktion aufgestellte Forderung über die vom kurzfristig einzuberufenden Ältestenrat festzulegende Vorgehensweise, wie eine umfassende Aufklärung und Transparenz der Vorgänge zu erreichen ist. Allerdings kann dies nach Ansicht der Grünen Liste Bensheim nur ein erster Schritt sein. Im Rahmen der juristischen Aufarbeitung bleibt die Klärung der Vorgänge ebenso wie die rechtliche Beurteilung Sache der Gerichte. Nicht ausreichend herausgearbeitet worden ist nach ihrer Auffassung bisher die politische Aufarbeitung und Bewertung. In der Tat ist die Stadt Bensheim verurteilt, eine Revision ist nicht vorgesehen worden. Es bleibt abzuwarten, wie die Anwälte der Stadt den Erfolg bei Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beurteilen.

„Ein weiterer und guter Weg, wenn ein gutes Gewissen vorhanden und nichts zu verbergen ist, ist die Beantragung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst bei der Kommunalaufsicht. Damit könnte der Bürgermeister einem zu erwartendem Antrag der Opposition zuvorkommen und seiner eigenen Partei und dem Koalitionspartner die Schwierigkeiten im Umgang mit einem solchen Antrag ersparen.“ fordert Sprecherin der GLB Antje Adam für die GLB. „Es ist ein deutlicher Schaden für die Stadt entstanden.“