Denkmalschutz beim Haus am Markt: Bensheimer Stadtverordnete haben Zweifel an der Neutralität der Denkmalbehörde

Denkmalschutz beim Haus am Markt: Bensheimer Stadtverordnete haben Zweifel an der Neutralität der Denkmalbehörde und sehen widersprüchliche Aussagen sowie eine ungefragte Einmischung der Behörde in demokratische Prozesse.

Unverständnis und Irritation ruft das Schreiben des Fachbereichs Denkmalschutz des Kreises Bergstraße an den Magistrat der Stadt Bensheim hervor.

Die Fraktionen von GLB, BfB, FDP und des FWG-Abgeordneten Dr. Rolf Tiemann erinnern in diesem Zusammenhang an den von der Denkmalschutzbehörde bisher offenbarten „Zickzackkurs“, der jegliche klare Positionierung des Denkmalschutzes vermissen lasse.

Als 2019 auf Initiative der CDU und des Bürgermeisters ein dreistöckiger Neubau am Marktplatz beschlossen wurde, hieß es in der Vorlage der Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung, dass es eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde gab. Diese bestehe bei einem Abriss auf die Wiederherstellung des städtebaulichen Gefüges durch einen Neubau. Dieser muss in vergleichbarer Größe, Gestaltung, Farb- und Materialwahl die Anforderungen an eine Einfügung in das historische Ensemble erfüllen.

Ganz anders fiel nun im November 2019 eine Antwort auf eine FDP-Nachfrage zum Projekt Haus am Markt aus: Von der Behörde wurde mitgeteilt, dass die baurechtliche Prüfung ergeben hat, dass eine Folgebebauung nicht gefordert werden kann. Entsprechend enthalte auch die Abbruchverfügung keine solche Bedingung.

Im Schreiben vom 07.09.2020 wurde von der Denkmalbehörde erklärt, dass eine aus denkmalpflegerischer und städtebaulicher Sicht notwendige Bebauung des Marktplatzes unverzichtbar ist. Ein Verzicht auf jegliche Bebauung sei nicht genehmigungsfähig und außer der Vorgabe einer eingeschossigen, möglichst filigranen und transparenten Bebauung im östlichen Rand, bei unbedingter Erhaltung des „Schorschblickes“ gäbe es zum derzeitigen Zeitpunkt keine Vorgaben. Diese Sicht entspricht den Vorgaben des von CDU und SPD im Februar 2020 beschlossenen Realisierungswettbewerbs, widerspricht aber allen bisherigen Aussagen der Behörde. Völlig absurd ist also die jetzige Haltung, der zur Folge an einer Stelle, an der jahrhundertelang ein großes Gebäude stand, jetzt aus denkmalpflegerischer Sicht ein solches nicht mehr möglich sein soll.

Bei den vier Fraktionen GLB, BfB, FDP und FWG Herr Tiemann stößt es auf Unverständnis, dass die Behörde des Kreises ständig ihre Meinung ändert und keine fachliche Linie zu erkennen ist.

Unverschämt wird es dadurch, dass die Einmischung der Denkmalpflege im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Parlamentsentscheidung über die Terminfixierung für den Bürgerentscheid zum 17. Januar 2021 erfolgt und die Denkmalpflege gleich noch zum Bürgerbegehren und zur Aussetzung des Wettbewerbsverfahrens auf Grund des Bürgerentscheids ablehnend Stellung nehme, obwohl es offensichtlich nicht in ihre Kompetenz falle.

Nach der „Reißleinen-Aktion“ von Bürgermeister Rolf Richter am 31.08.2019 kam es im Herbst des vergangenen Jahres dann zum Bürgerdialog. Bei der Auftaktveranstaltung im Kolpinghaus vor mehr als 150 Besuchern erklärte die Vertreterin der Denkmalschutzbehörde völlig überraschend und im Widerspruch zu vorheriger Aussagen der Behörde, die Denkmalpflege habe zuvor keinerlei Auflagen erteilt und sei für alle Varianten offen. Sie werde den Bürgerdialog intensiv begleiten und im Bedarfsfall entsprechende fachliche Hinweise geben.

„Weshalb sich die Behörde seither in Schweigen hüllte und nunmehr erneut – und völlig ungefragt – eine gegensätzliche Stellungnahme zu ihrer vor Jahresfrist geäußerten Positionierung abgibt, entzieht sich jeglicher Logik“, sagt Rolf Tiemann (FWG).

„Es scheint, dass die Denkmalbehörde sich immer den Wünschen des CDU-Bürgermeisters – mit und ohne Reißleine ziehen – anpasst, anstatt einer erwartbaren fachlichen Vorgabe treu zu bleiben, die von den Stadtverordneten nachvollzogen und als Leitlinie betrachtet werden kann“, stellt GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier fest.

„Es erscheint völlig irrational, dass sich eine Landesbehörde ohne jeden aktuellen Anlass (es wurde keinerlei Bauantrag gestellt – und „nichts“ kann man nicht beurteilen oder ablehnen) in die politische Diskussion und demokratische Prozesse einmischt“, konstatiert Franz Apfel für die Fraktion der BfB.

Auch stelle sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die jetzt formulierte neue Positionierung beruht: „Ein Verzicht auf jegliche Bebauung an dieser Stelle, ist denkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig, lediglich die Freihaltung des ‚Schorschblicks‘ ist zu gewährleisten“, zweifelt FDP-Fraktionschef Holger Steinert an der fachlich seriösen Basis der jetzt getroffenen Aussage.