Rechtsauskunft aus Wiesbaden: Anordnung von Tempo 30 zulässig

Wieder einmal wird das Thema Tempo 30 am Dienstag, den 23. Juni, im Mittelpunkt der öffentlichen Fraktionssitzung der Grünen Liste Bensheim (GLB) stehen. Die Grünen hatten in Wiesbaden bei der Landtagsfraktion zum Thema Tempo 30 Regelung und Gültigkeit eines Erlasses des hessischen Verkehrsministeriums aus 2009, auf das sich der Bensheimer Verkehrsdezernent beruft, erfragt und folgende Auskünfte aus dem Verkehrsministerium (HMWEVW) erhalten.

1. Zur Möglichkeit aufgrund der Änderung der Straßenverkehrsordnung vom April 2020:

„Das HMWEVW geht auf Grundlage der vorgenannten Rechtsänderung davon aus, dass die flächendeckende Anordnung von Tempo 30 in hessischen Kommunen als befristete Erprobungsmaßnahme damit zulässig ist.“ …

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden besitzen nunmehr die Kompetenz, Verkehrsversuche ohne den Nachweis über das Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage durchzuführen (§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 7 StVO).

2. Zur „Klarstellung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung von 2009“:

„Der angesprochene Erlass aus dem Jahr 2009 ist wegen Zeitablaufs nicht mehr gültig und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechts- und Erlasslage.“ … Weiter heißt es insbesondere zu dem Schutz der Anwohner vor Lärm:

„Bei der Entscheidung über die Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen jenseits des Wertes von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts stellt nach der Rechtsprechung auch eine geringfügige (weitere) Senkung des Beurteilungspegels [im Bereich von 1 dB(A)] keine nur sehr geringe Verbesserung der Lärmsituation der Anwohner dar, soweit es um die Bewertung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme geht. Das Ministerium hat per Erlass festgelegt, dass in der Lärmschutz-Richtlinien-StV, die als Voraussetzung für die Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen im Regelfall eine Pegelminderung von mindestens 3 dB(A) fordert, nicht mehr schematisch angewendet werden soll.

Zudem steht nach der Rechtsprechung die Verkehrsfunktion einer Bundesstraße nicht mehr per se der Anordnung einer innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesen Straßen entgegen. Auch dies hat das Ministerium mehrfach seit dem Jahr 2015 klargestellt.“

Mehr Schutz vor Verkehrslärm

„Nach Ansicht der Bensheimer Grünen muss jetzt an allen Stellen in Bensheim, an denen von Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Schutz vor Verkehrslärm gefordert wurde, neu geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfüllt sind“, fordert GLB-Stadtverordneter Wolfram Fendler. „Darüber hinaus stellt sich für die Grünen die Frage, ob die flächenhafte Anordnung von Tempo 30 in Bensheim sinnvoll ist, um mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrende zu erreichen“, sagt GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier. Dies könnte durch befristete Anordnung einer entsprechenden Erprobung geprüft werden. Dabei sollten dann alle innerörtlichen Straßen einbezogen sein, mit Ausnahme der Bundesstraßen 3 und 47 sowie der Straßen mit separaten Radwegen, wie z.B. Berliner Ring und der Westtangente.

Die Fraktion berät öffentlich ab 20 Uhr als Videokonferenz. Interessierte melden sich bei Moritz Müller (m.mueller@gruene-bensheim.de), um den Teilnahmelink zu erhalten.