Haus am Markt: Grüne wollen Klarheit über Kosten für die Stadt

Die Folgen des einst geplanten Projektes zum Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes vor der Kirche am Marktplatz, seiner bereits abgeschlossenen Mietverträge und des plötzlichen Projektabbruchs durch den Bürgermeister lassen die Bensheimer Stadtverordneten nicht zur Ruhe kommen.

Wie der BA berichtete, hat der Stadtverordnete der Freien Wähler, Herr Tiemann, von der MEGB keine Antwort auf seine Fragen bekommen. Die Antwort, die er zuvor vom Magistrat bekommen hatte, war nach Einschätzung der Fraktion der Grünen Liste Bensheim (GLB) ausweichend. „Ohne umfassende Kenntnis möglicher Folgekosten kann kein Stadtverordneter verantwortlich über Alternativen für die Zukunft entscheiden. Wir müssen die finanziellen Auswirkungen auf MEGB und städtische Finanzen kennen, bevor wir eine Entscheidung treffen können,“ erklärt GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier dazu.

Die GLB will mehr Klarheit bekommen und hat daher eine Anfrage an den Magistrat gestellt. „Wir sehen, dass in der Öffentlichkeit erhebliche Verunsicherung bezüglich der zwischen MEGB und dem Café Extrablatt bestehenden Verpflichtungen und den möglichen Folgen der vom Bürgermeister bezüglich des geplanten Neubaus gezogenen ‚Reißleine‘ bestehen“, stellt Wolfram Fendler, GLB-Stadtverordneter fest.

Die Grünen befürchten, dass zu den bereits aufgewendeten Kosten von über 500.000 Euro für die Planung des dreigeschossigen Neubaus noch weitere verlorene Kosten für die Entschädigung des Mieters Café Extrablatt kommen können, die durch die Entscheidung des Bürgermeisters ausgelöst wurden.

Wir brauchen vollständige Klarheit über die Folgekosten, um als Stadtverordnete eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Alternativen treffen zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Es entspricht der üblichen geschäftlichen Praxis, einen Mietvertrag für ein noch zu errichtendes Gebäude unter den Vorbehalt der Fertigstellung des geplanten Bauprojektes zu stellen. Wurde eine solche Klausel vereinbart?

Welche Grundlage haben dann die von CE Immobilien benannten Schadensersatzansprüche?

Wenn nein: Warum wurde auf eine solche Klausel verzichtet?

2. Welche Personen haben den Mietvertrag zwischen der MEGB und Café Extrablatt unterschrieben und in welcher Funktion haben sie jeweils gehandelt?

3. Wann, durch wen und in welcher Form hat es die erste Information an Café Extrablatt über Planungsänderungen durch das „Reißleineziehen“ des Bürgermeisters gegeben?

4. In der Beantwortung der Anfrage der Freien Wähler vom 23.01.2020 zu dem Thema heißt es „Aus der E-Mail vom 06.01.2020 von Herrn Carsten Dreyer (Geschäftsführer – CE Immobilien GmbH) geht hervor, dass folgende Schadenspositionen im Worst-Case berücksichtigt werden müssten:

· Entgangener Gewinn

· Kosten einer Neuanmietung (z.B. Maklerkosten)

· Differenz bei einer ggf. höheren Miete einer Neuanmietung

· Bereits angefallene Kosten für externe Architekten, TGA-Planer und CE Immobilien.“

Welche Personen haben diese E-Mail erhalten?

Auf welche Kommunikation von Seiten MEGB oder Stadt hat Café Extrablatt mit der Auflistung dieser Bestandteile seiner Schadensersatzansprüche reagiert?

5. Welche Vereinbarungen wurden zwischenzeitlich mit Café Extrablatt getroffen und welche Personen waren an den Gesprächen, Brief- oder E-Mailwechseln beteiligt?

6. Wurde Café Extrablatt ein Schadensausgleich, wenn ja, in welcher Form, in Aussicht gestellt?

7. Wie hoch kann der Schadensersatz maximal sein, den die MEGB an Café Extrablatt oder andere leisten muss, wenn sie die an Café Extrablatt vermieteten Räume nicht oder nicht in dem vereinbarten Gebäude oder nicht in der vereinbarten Form zur Verfügung stellt?

8. Laut Bericht des Bergsträßer Anzeigers vom 06.04.2020 hat der Aufsichtsratsvorsitzende der MEGB, Herr Adil Oyan, gegenüber der FWG erklärt: „Die maximale Schadenshöhe des mit Café Extrablatt abgeschlossenen Mietvertrages sei der MEGB bekannt und verkraftbar, werde jedoch nicht genannt“. Wie hoch ist diese maximale Schadenshöhe und wie wurde sie ermittelt?“

Die Grünen sehen den Magistrat in der Pflicht zu antworten, denn die Stadtverordneten kontrollieren laut hessischer Gemeindeordnung die Verwaltung und haben dazu einen Auskunftsanspruch, der auch die Vorgänge bei städtischen Wirtschaftsunternehmen einschließt.