GLB will konkrete Beschlüsse zum Schutz vor gefährlichen Hunden

Bensheim. Die Grüne Liste begrüßt das Zucht- Handels- und Erwerbsverbot von gefährlichen Hunden. In Übereinstimmung mit der Bundesregierung und anderen Bundesländern hat die hessische Landesregierung eine Liste mit 16 Hunderassen erstellt, denen eine hohe Aggressivität bescheinigt wird und die grundsätzlich als gefährlich einzustufen sind. In der Eilverordnung wird festgeschrieben, dass die Haltung eines Kampfhundes der Erlaubnis bedarf.

Die Verordnung sieht vor, dass die Erteilung einer Erlaubnis bis zum 15. August bei den örtlichen Ordnungsämtern beantragt werden muss.

Die GLB- Fraktion befürwortet das Einschläfern von bereits als aggressiv aufgefallenen Kampfhunden. Ein wahlloses Töten aller Kampfhunde, auch solcher, die bisher nicht aggressiv aufgefallen sind, lehnen wir ab, berichtet GLB- Fraktionsvorsitzender Franz Apfel aus der jüngsten GLB- Sitzung. Ein konsequent durchgeführtes Maulkorbgebot und der Leinenzwang in der Öffentlichkeit für Kampfhunde sind für uns wichtige Voraussetzungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. „In diesem Punkt geht uns der Menschenschutz vor dem Tierschutz“, betont Franz Apfel.

In mehreren Sitzungen befasste sich die GLB- Fraktion mit dem Thema gefährliche Hunde. Fachkundige Gäste in der Fraktionssitzung haben die grünen Stadtverordneten zu der Überzeugung kommen lassen, dass bei diesem Thema zum einen die Überprüfung und die Durchsetzung der Gebote und Verbote entscheidend sind, und zum anderen die Stadtverwaltung auf fachkundige Personen und Vereine zurückgreifen muss, so GLB- Stadtverordnete Bettina Fendler in der Pressemitteilung. „Für uns ist es wichtig, dass die Landesregierung die mit der Umsetzung der Eilverordnung beauftragten Städte und Gemeinden nicht alleine lässt und finanzielle Hilfen gewährt.“

Die sofortige Bildung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung von Empfehlungen der Sicherheitskommission und Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zum Thema gefährliche Hunde ( Kampfhunde ) hat die Stadtverordnetenfraktion der Grünen Liste Bürgermeister Stolle vorgeschlagen. Darüber hinaus empfiehlt die GLB- Fraktion die Einberufung der Sicherheitskommission zu diesem Thema. Zu dieser Sitzung sollten auch Vertreter der Tierschutz- und Hundevereine, sowie der Tierärzte eingeladen werden, meint GLB- Stadtverordnete Waltrud Ottiger.

In einem sechs Punkte umfassen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung will die Grüne Liste das Thema auf eine gute Entscheidungsgrundlage stellen. Der von der CDU eingereichte Antrag ist der GLB zu unkonkret, der darin vorgesehene Zeitrahmen für den Magistrat bis zur Dezembersitzung zu weit weg. „Wir hoffen, dass alle Fraktionen bereits in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2000 ein Konzept beschließen können.“

Notwendig ist dazu, dass der Magistrat bereits in der Sommerpause handelt, betont GLB- Stadtverordneter Ralf Löffler. Der in mehreren Sitzungen der Grünen Liste erarbeitete Antrag lautet:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, umgehend die Sicherheitskommission einzuberufen. Zu der Sitzung der Sicherheitskommission sollen wegen deren Sachverstand auch Vertreter der Tierschutz- und Hundevereine, sowie der Tierärzte eingeladen werden. Die Sicherheitskommission soll in Zusammenarbeit mit dem Magistrat ein Maßnahmebündel erarbeiten, dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden vorsieht. Dabei sind auch Vorschläge zu machen,
    • wo und wie gefährliche Hunde unterzubringen sind, die eingezogen bzw. von ihren Haltern abgegeben wurden;
    • wie die Finanzierung gesichert werden kann;
    • wie eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Hunde- und Tierschutzvereinen aussehen kann;
    • wie die „Wesensprüfung“ für gefährliche Hunde vor Ort organisiert wird;
    • wer die Kastrations- und Sterilisationskosten sowie die Kosten für die Einschläferung bei bereits als aggressiv aufgefallenen Hunden übernimmt;
    • wie die Ermittlung des Hundebestandes mit Rassefeststellung erfolgen soll; etc. Diese Vorschläge sollen nach Möglichkeit bereist in der Stadtverordnetenversammlung am 28. 9. 00 behandelt werden.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, in bestimmten Zeitabständen eine Ermittlung des Hundebestandes, verbunden mit einer Rassenfeststellung durchzuführen. Hierbei ist zu klären, ob eine Zusammenarbeit beispielweise mit Hundevereinen erfolgen kann. Der Stadtverordnetenversammlung ist jährlich eine Sitzung vor der Haushaltsberatung zu berichten.
  3. Der Magistrat wird beauftragt bis spätestens zur Stadtverordnetenversammlung am 28. 9. 00 eine Verwaltungsvorlage zur Änderung der Satzung über die Hundesteuer vorzulegen. In dieser Änderung soll eine erhöhte Steuerbelastung für gefährliche Hunde (Kampfhunde) berücksichtigt werden. Die bisher vorliegende Rechtssprechung hat einen Steuersatz für gefährliche Hunde (Kampfhunde) in Höhe von 1200,- DM anerkannt. Die Hunderassen, die unter gefährliche Hunde zählen, sollen mit der Eilverordnung der hessischen Landesregierung übereinstimmen. Hunde der obigen 16 Rassen, die ordnungemäß bis zum 15. August 2000 gemeldet sind und alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen, sind von der erhöhten Hundesteuer auszunehmen.
    Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind zur Unterstützung der Tierschutzvereine in Bensheim und Heppenheim zu verwenden.
  4. Für jeden gefährlichen Hund (Kampfhund), der in Tierheimen in der Umgebung (Heppenheim) abgegeben wird und dessen Halter aus Bensheim kommt bzw. der auf der Gemarkung von Bensheim aufgegriffen wird, soll ein Zuschuss an das Tierheim gezahlt werden. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Tierheim Heppenheim Gespräche zu führen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah zu berichten.
  5. Die aufzuwendenden Finanzmittel sind im Nachtragshaushalt 2000 bereitzustellen.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, in Verbindung mit dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund auf die Erstattung der Kosten durch das Land Hessen zu dringen. Der Stadtverordnetenversammlung ist hierüber zu berichten.