Lärmschutzaktionsplan des Landes

Grüne weisen hin auf: Lärmschutzaktionsplan des Landes bietet neue Fördermöglichkeiten.

Die Grüne Liste Bensheim (GLB) informiert über den neuen Lärmschutzaktionsplan des Landes Hessen für Straßenverkehr. Der Entwurf liegt seit dem 13. Juli 2015 öffentlich aus. Bis zum 27. September können Stellungnahmen dazu eingereicht werden. Dazu gibt es auf der Homepage des Regierungspräsidiums ein online Formular unter: www.laermaktionsplan.hessen.de
Betroffen sind alle Straßen mit mehr als 8.000 Kfz pro Tag. Für Bensheim wurden im Entwurf die Straßen A5, B3, B 47 und der Berliner Ring in die Betrachtung aufgenommen.

Durch von Bund und Land herabgesetzten Lärmgrenzwerte können jetzt weitere bislang nicht anspruchsberechtigte Eigentümer eine finanzielle Förderung für passiven Lärmschutz erhalten. Beispielsweise beim Einbau von Schallschutzfenstern. Die Anträge dazu sind bei „Hessen Mobil“ (ehemals Amt für Straßen und Verkehrswesen) in Heppenheim zu stellen.
Prinzipiell in Frage kommen alle Häuser, die an B3, B47 oder Berliner Ring stehen.
Die konkrete Entscheidung obliegt der Behörde „Hessen mobil“, die im Auftrag der Bundesregierung und nach deren Vorgaben mit der Umsetzung beauftragt ist.

Schutz vor Verkehrslärm ist ein wichtiges Anliegen der Grünen Liste Bensheim. Deshalb begrüßt sie die Herabsetzung der Grenzwerte und den Lärmschutzaktionsplan generell. „Dies ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung unserer Ziele im Lärmschutz“ erläutert die Vorsitzende der Stadtverordnetenfraktion, Doris Sterzelmaier.
Eine verminderte Geschwindigkeit in Wohnstraßen, wie dies bereits an vielen Stellen im Stadtgebiet der Fall ist, ist auch ein wirkungsvolles Mittel zur Lärmeinschränkung. GLB Sprecher Wolfram Fendler sagt dazu: „Es braucht aber auch engagierte und mutige Bürger, die die Durchsetzung ihrer Interessen, völlig im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, in die eigene Hand nehmen. Korrekt auf der Straße, statt illegal halb auf dem Bürgersteig geparkte Fahrzeuge können da Wunder wirken“ gibt er einen Hinweis für alle vom Verkehrslärm Geplagten.