Sondersitzung zum Haushaltssicherungskonzept nicht erforderlich

Das Haushaltssicherungskonzept wurde vor drei Wochen von der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen. Eine Sondersitzung des Parlaments ist daher nicht erforderlich, entgegnen die Koalitionsfraktionen von CDU und GLB den Überlegungen der Opposition, die 45 Mandatsträger zu einem außerordentlichen Termin einzuberufen.

Während der zeitintensiven Beratungen des städtischen Etats in der Sitzungsrunde, die im November und Dezember stattfand, habe sich die Koalition der Herausforderung gestellt, die Weichen zu einem ausgeglichenen Haushalt zu stellen. Einer konstruktiven Diskussion hätte sich aber SPD, BfB, FWG und FDP verweigert. Trotz einer gemeinsam mit der Opposition terminierten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, die allein zur Beratung des Haushaltssicherungskonzeptes einberufen worden war, stellten sie weder Fragen zu dessen Inhalten noch schlugen sie Änderungen vor.

„Der Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt ist skizziert. Kämmerer Adil Oyan hat aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen das Defizit bis zum Jahr 2020 schrittweise abgebaut werden kann. Das Konzept setzt sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben an“, sagt GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier.

Die wesentlichen Punkte – insbesondere bezüglich Grund- und Gewerbesteuern – seien allen Stadtverordneten seit November bekannt gewesen, der Entwurf für das Konzept war nämlich mit dem Entwurf für den Haushaltsplan verteilt worden. Ergänzt habe die Verwaltung dieses dann noch durch Reduzierungen bei den Zuschüssen für die Eigenbetriebe und Vorgaben bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, als einzige wirklich „neue“ Positionen. Letztere seien allerdings schon in den vergangenen Jahren immer wieder ein Thema für Einsparpotentiale gewesen.

Seit November habe bereits Gelegenheit bestanden, über das Haushaltssicherungskonzept zu beraten. CDU und GLB haben die Zeit genutzt, um mit eigenen Anträgen noch Änderungen vorzunehmen. Nach ihrer Ansicht hätten es sich die anderen Fraktionen selbst zuzuschreiben, dass sie nicht bereit gewesen seien, an dieser Stelle bei der Konsolidierung der städtischen Finanzen mitzuarbeiten. Angesichts dieses Vorgehens sei die Forderung nach einer Sondersitzung nicht nachvollziehbar.

„Seit der Beschlussfassung des Konzeptes gibt es keine neuen Erkenntnisse. Eine außerordentliche Einberufung der Stadtverordnetenversammlung ist also entbehrlich“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Markus Woißyk. „Bei den Haushaltsberatungen für die nächsten Jahre werden die Gremien dann zu entscheiden haben, ob eine Anpassung des Konzeptes erfolgen muss.“

Die Oppositionsfraktionen könnten die Termine der regulären Sitzungen, die für Anfang Februar angesetzt sind, nutzen, falls noch Diskussionsbedarf zum Haushaltssicherungskonzept bestehe. Zweifel bestünden zudem, ob eine Änderung des beschlossenen Konzepts, das Bestandteil des Haushaltsplans ist, noch möglich sei.

Weiterhin gilt zu bedenken, dass wenn die Opposition mit Hilfe einer Sondersitzung einen schnelleren Ausgleich des Haushalts noch vor 2020 erreichen will, dies mit noch weiteren Belastungen und Einschränkungen für unsere Stadt verbunden ist. Das im Dezember beschlossene Zahlenwerk beinhalte schon viele Änderungen, die zu einer Haushaltskonsolidierung beitragen.

Die ehrenamtlichen Parlamentarier dürften durch diese zusätzliche, überflüssige Sitzung nicht gezwungen werden, nun feststehende private oder berufliche Termine absagen zu müssen, wenn vom vereinbarten Sitzungsplan abgewichen werde.

CDU und GLB fordern die anderen Fraktionen auf, ernsthaft und konstruktiv an der Gestaltung der städtischen Finanzen mitzuwirken. Zumal eine Sondersitzung zusätzliche Ausgaben verursachen würde – obwohl es bei der Haushaltskonsolidierung doch um Einsparungen gehe.