Leserbrief – GLB zu Wettbewerbsergebnis und Bürgerentscheid

Auf die Pressemitteilung: „GLB zu Wettbewerbsergebnis und Bürgerentscheid“, erschienen am 16.2. im Bergsträßer Anzeiger, erfolgte am 19.2. ein Leserbrief. Auf diesen wurde von Wolfram Fendler reagiert, mit folgendem Leserbrief:

Leserbrief, mit der Bitte um Veröffentlichung Zum Leserbrief „entscheidet die GLB auf Grundlage von Vermutungen“ des Herrn Klein, der im Bergsträßer Anzeiger vom 19.02.2013 veröffentlicht wurde, möchte ich Stellung nehmen, da ich in ihm persönlich angesprochen werde. Die von mir getroffene Aussage, dass die für einen Bürgerhausneubau von der hessischen Landesregierung eingeplanten Zuschüsse für eine Sanierung nicht zur Verfügung stehen, beruht auf Kenntnis der Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung. Erstens wurde der in Aussicht gestellte Zuschuss in Höhe von 3 Mio. Euro von der hessischen Landesregierung aus den Mitteln des Programmes „Stadtumbau West“ eingeplant. Dieses Programm dient der Behebung von städtebaulichen Mängeln. Damit ein Zuschuss gewährt werden kann, muss ein städtebaulicher Mangel festgestellt sein, der durch die zu bezuschussende Maßnahme behoben wird. Im Konkreten wurde das Gebiet der westlichen Innenstadt durch das Architekturbüro Albert Speer und Partner auf städtebauliche Mängel untersucht. Das Fehlen einer Bebauung auf dem ehemaligen Hoffart-Gelände wurde von dieser Untersuchung als städtebaulicher Mangel festgestellt, das alte Bürgerhaus nicht. Deshalb können aus den Mitteln des Programmes „Stadtumbau West“ keine Maßnahmen am alten Bürgerhaus bezuschusst werden. Zweitens legen die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung fest, dass eine Gebäudesanierung nur gefördert wird, wenn die Sanierungskosten weniger als 70 % der Kosten eines Neubaus betragen. Da 7,4 Mio. Euro für die Sanierung des alten Bürgerhauses wesentlich mehr als 70% der 8 Mio. Euro betragen, die ein Neubau kostet, wird das Land Hessen für die Sanierung keinen Zuschuss gewähren. Man mag diese Bevorzugung von Neubauten durch das Land bedauern, muss sie aber als Tatsache für Bensheim akzeptieren. Drittens hat der Magistrat eine Anfrage der SPD-Fraktion vom Dezember 2012 entsprechend beantwortet: „Beim Einsatz von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Stadtumbau West“ sind die Gremien nicht frei in ihrer Entscheidung, weil mit einer Sanierung die im Teilräumlichen Handlungskonzept westliche Innenstadt dargestellten Handlungsansätze nicht umgesetzt werden würden.“ Die sorgfältige Prüfung und wahrheitsgemäße Beantwortung von Fragen der Legislative gehört zu den Grundpflichten der Verwaltung. Wer Zweifel daran erhebt, sollte diese sehr gut begründen. Das steht bei BI und Opposition bis heute aus.
Wolfram Fendler