Nutzung regenerativer Energien auf Bensheimer Flächen

Der nächste Schritt zur Nutzung von Windkraft wurde gemacht

Die Koalition hat einen Antrag zur Erzeugung regenerativer Energie auf Flächen im Eigentum der Stadt Bensheim gestellt und damit den nächsten Schritt für die Nutzung von Windenergie eingeleitet. GLB-Fraktion und CDU-Fraktion hatten sich zur Windkraft im Sommer geeinigt. Die Vorrangfläche für Windkraft am Teufelsberg soll über den im Regionalplan vorgesehenen Bereich hinaus nach Norden ausgeweitet werden. Eine weitere, im Regionalplan bisher nicht vorgesehene Vorrangfläche im Bereich Haurod soll ausgewiesen werden. Mit dieser Einigung wurde der Weg für die Errichtung von Windrädern in Bensheim frei.

„Wir brauchen regenerative Energie und Bensheim soll seinen Beitrag bei der Energiewende leisten. Für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland bietet die Windenergie viel Potenzial. Durch die Nutzung dieser unerschöpfliche Energiequelle durch Windkraftanlagen macht sich das Land von Rohstofflieferungen aus dem Ausland unabhängiger und der CO 2 Ausstoß wird reduziert, dies kommt dem Klimaschutz zu Gute“ , sagt GLB Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier.

Die Probleme beim Netzausbau zeigen, dass es wichtig ist eine dezentrale Versorgung mit kurzen Leitungswegen aufzubauen. Hierbei ist es sinnvoll die Windräder zu bündeln um eine „Verspargelung“ zu vermeiden. Die beiden Flächen grenzen an die Nachbargemeinde Lautertal. Windenergie als interkommunales Projekt, so wurde es immer vorhergesagt, jetzt kann es vor Ort Wirklichkeit werden“ , sagt GLB Fraktionsmitglied Hanns-Christian Wüstner.

Gespräche diesbezüglich wurden schon geführt. Bei der Verpachtung der geeigneten Flächen durch die Stadt ist auf ein Betreiberkonzept zu achten, dass eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft ermöglicht.

Auch vor dem in Kraft getretenen hess. Regionalraumordnungsplan für den Bereich Windkraft kann unter bestimmen Voraussetzungen heute schon eine Genehmigung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden. Im Verfahren werden dann nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle Anforderungen geprüft. Hierzu gehört der Schutz der Anwohner, sowie der Natur und Umwelt. Entspricht das Vorhaben den rechtlichen Anforderungen hat der Antragsteller einen gesetzl. Anspruch auf Genehmigung.

Mit dem Antrag der Koalition trifft Bensheim die Entscheidung für die Nutzung regenerativer Energien. Als nächstes müssen die Prüfungen erfolgreich sein und ein Investor mit entsprechendem Betreiberkonzept und Bürgerbeteiligung gefunden werden.

Windkraftanlagen sind im Vergleich zu anderen regenerativen Energien ertragreicher und wirtschaftlicher und daher für die Energiewende unverzichtbar, heißt es abschließend in der GLB Presseerklärung.