Grüne lehnen Beteiligung am Preisgericht für den städtebaulichen Wettbewerb „Marktplatz der Zukunft“ ab

Die Fraktion der Grünen Liste Bensheim (GLB) hat beschlossen, keinen Vertreter ohne Stimmrecht in das Preisgericht des städtebaulichen Wettbewerbs zu entsenden, der über die Zukunft des Marktplatzes entscheiden wird. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber die Gründe, die gegen eine Beteiligung sprachen, waren zu schwerwiegend“, kommentiert GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier. „Wir halten das Verhalten der Stadt gegenüber der Bürgerinitiative für ausgesprochen unfair. Es widerspricht allen demokratischen Gepflogenheiten, wenn die aus der Corona-Pandemie entstandene Situation ausgenutzt wird, um der Bürgerinitiative die Chance zu nehmen, die benötigten Unterschriften zu sammeln. Wir halten es außerdem gegenüber den Stadtverordneten für unangemessen, wenn sie weder Einfluss auf Besetzung noch die Entscheidung des Preisgerichts haben sollen.“

Bereits im April wurde in einem Schreiben des Hessischen Innenministeriums darauf hingewiesen, dass die Stadt gut beraten sei, der BI diese Chance nicht zu nehmen, einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wurden durchaus Erfolgsaussichten bescheinigt. „Warum die Stadt vor diesem Hintergrund so rabiat ihren Weg gehen will, ist uns völlig unverständlich. Wir können nur mutmaßen, dass dahinter eine beträchtliche Schadenersatzforderung durch Café Extrablatt steht. Dafür spricht auch das Geheimnis, das seitens Stadt und MEGB aus der angenommenen Schadenshöhe gemacht wird. Die Begründungen jedenfalls, die in der Pressemitteilung der Stadt vom 26. Mai stehen – fehlende Transparenz seitens der BI, was die Anzahl der bereits gesammelten Unterschriften angeht, öffentliche verbale Angriffe gegen die Stadt, angeblich willkürliche Fristsetzungen – zeigen ein merkwürdiges Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat: Demokratische Rechte werden verwehrt, wenn kein Wohlverhalten gezeigt wird“, heißt es weiter in der Pressemitteilung der Grünen.

Bürgerbeteiligung: Mitbestimmungsmöglichkeit nach HGO

„Um es ganz klar zu sagen: Es geht hier nicht um die inhaltliche Festlegung, was am Marktplatz passieren soll. Die Eckpunkte wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 13. Februar 2020 mit den Stimmen von CDU und SPD festgelegt. Es geht nicht um die Frage, ob der bisherige Prozess wirklich so ergebnisoffen war, wie behauptet wird, und es geht nicht um die Frage, ob die Stadtverordneten alle Entscheidungsmöglichkeiten an ein Preisgericht abtreten sollten. Es geht einzig und allein darum, dass den Bürgerinnen und Bürgern eine Mitbestimmungsmöglichkeit, die ihnen die Hessische Gemeindeordnung (HGO) bietet, genommen werden soll“, stellt Bauausschussvorsitzender Thomas Götz abschließend fe