Häuser Marktplatz 2 und 3: GLB sieht die Stadt am Zug 19. März 2019 „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ – Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur eine leere Floskel. Darauf weisen die Sprecherinnen und Sprecher der Grünen Liste Bensheim in Bezug auf den Zustand der verfallenden Häuser Marktplatz 2 und 3 hin. Diese Verpflichtung habe Eingang in viele gesetzliche Regelungen gefunden, so auch in das Baugesetzbuch, in dem geregelt ist, dass kein Hauseigentümer sein Gebäude einfach verfallen lassen darf. Wenn die Kommune das nicht will, kann sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach Paragraph 177 Baugesetzbuch ein Instandsetzungsgebot erlassen, um die Wiederherstellung eines nutzbaren Zustandes vorzugeben. Wenn der Eigentümer dem nicht nachkommt, ist die Stadt berechtigt, die Instandsetzung auf Kosten des Eigentümers selber vorzunehmen. Wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist, wie bei den Häusern Marktplatz 2 und 3 der Fall, muss die Stadt die durchzuführenden Maßnahmen im Hinblick auf den Denkmalschutz mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen. Dies hat die GLB bereits seit Jahren in Bezug auf die Häuser Marktplatz 2 und 3 gefordert. Die Sprecherinnen und Sprecher erinnern daran, dass schon die Jahreshauptversammlung der GLB im April 2017 einen Beschluss gefasst habe, von der Stadt den Erlass eines Instandsetzungsgebotes zu fordern, da schon damals keine Aussicht auf eine freiwillige Instandsetzung durch den Eigentümer bestand. Inzwischen seien fast zwei weitere Jahre verstrichen, in denen der Magistrat erfolglos versucht habe, zu einer gütlichen Einigung mit dem Eigentümer zu kommen. „Es wird Zeit, dass die Stadt erkennt, dass sie selbst handeln muss, wenn sie nicht viele Jahre weiter den Schandfleck am Marktplatz ertragen und dem Verfall der denkmalgeschützten Häuser zusehen will“, meint GLB-Sprecherin Annette Müller. „Sie hatte in der Vergangenheit schon die Denkmalschutzbehörde eingeschaltet. Ohne Erfolg. Sie hat den Eigentümern für die Häuser einen Betrag angeboten, der ein Mehrfaches über ihrem Wert lag, um die Häuser zu erwerben. Ebenfalls ohne Erfolg.“ GLB-Sprecher Wolfram Fendler betont: „Die Stadt Bensheim hat selbst die juristische Handhabe und die moralische Pflicht, jetzt zu handeln. Sie kann das Geld, das sie den Eigentümern für den Kauf geboten hat, nun besser einsetzen, um die Häuser auf Kosten der unwilligen Eigentümer in Stand zu setzen.“ Dann bekäme sie nicht nur instandgesetzte Häuser, sondern sogar noch das eingesetzte Geld zurückerstattet. Wir hoffen, dass der Magistrat jetzt handelt und der letzte Pressebericht aus dem Magistrat zu dem Thema in diesem Sinne zu verstehen ist, heißt es abschließend in der Presseerklärung der GLB.