Gerecht, einfach und Nutzung fördernd – so soll die neue Grundsteuer sein

Allgemein wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Monaten die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form aufgrund ihrer Ungerechtigkeiten für unzulässig erklären und dem Gesetzgeber eine gerechtere Gestaltung auferlegen wird. Anlass genug für den Vorstand der GLB, sich schon jetzt mit dem Thema zu befassen. Denn auch in Bensheim besteht Handlungsbedarf.

In Bensheim fehlt Wohnraum. Gleichzeitig liegen bebaubare Grundstücke zum Teil seit vielen Jahren brach. Alle, die einen Spaziergang durch Bensheims Wohngebiete machen, fallen solche Flächen ins Auge. Ein auf den ersten Blick schwer verständlicher Widerspruch. „Für jeden einzelnen Fall gibt es sicher nachvollziehbare persönliche Gründe“, stellt Sprecher Wolfram Fendler fest. „Die Stadt hat jedoch ein öffentliches Interesse, dass Flächen, die zur Wohnbebauung erschlossen wurden, auch für Wohnzwecke genutzt werden.“ Sprecher Michael Krapp ergänzt: „Gerade im bereits dicht besiedelten Südhessen kann die Lösung nicht in einer Versiegelung weiterer Freiflächen gesucht werden. Das widerspricht jedem Umwelt- und Naturschutzgedanken.“

Die Bensheimer Grünen sprechen sich für eine Umstellung der Grundsteuer auf Bodenwerte als alleinige Bemessungsgrundlage und den Verzicht auf die Besteuerung von Gebäudewerten aus. Durch die alleinige Besteuerung des Bodenwertes würde die bisher notwendige Ermittlung eines fiktiven Gebäudewertes als Besteuerungsgrundlage komplett wegfallen. Nicht bebaute Wohngrundstücke würden genauso hoch besteuert wie gleich große, bebaute Grundstücke. Dadurch wäre die Grundsteuer einfacher zu ermitteln, gerechter im Ansatz und würde einen Anreiz geben, den Boden gut zu nutzen. Investitionen in Gebäude würden gegenüber anderen Investitionen nicht mehr mit einer Zusatzsteuer belegt.

Bei einer in Summe aufkommensneutralen Umstellung würde die Grundsteuerbelastung für Mieterinnen und Mieter in dicht bebauten Gebieten sinken, für Eigentümerinnen und Eigentümer in weitläufigen Villengegenden mit großen Grundstücken eher steigen. „Eine auch sozial wünschenswerte Verschiebung“, findet GLB-Sprecherin Charlotte von Hauff. „Es ist aber darauf zu achten, dass die Belastung für Mietparteien in Mehrfamilienhäusern mit etwas Gartenanteil in etwa gleich bleibt“, fordert Sprecherin Birgit Rinke.