Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist die Unterbringung der Spielerei geregelt

Angesichts der öffentlichen Diskussion um die Zukunft der Spielerei verweist die Stadtverordnetenfraktion der GLB auf den eindeutigen Inhalt des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Übernahme der Rodensteinschule vom Kreis. Diese hatte dazu am 7.2.13 u.a. beschlossen: „ Die derzeitigen Nutzer des Gebäudes sind zu übernehmen. Für die zur Weiternutzung notwendigen baulichen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an dem Gebäude wird angestrebt, das Objekt zu veräußern und anschließend gegebenenfalls in Teilen wieder anzumieten, soweit eine anderweitige Unterbringung sinnvoll nicht möglich ist.“ Dieser Beschluss ist eindeutig und sichert die Zukunft der Spielerei bezüglich der Unterbringung.

Wir erwarten, dass die Verwaltung den Beschluss im Sinne der Stadtverordnetenversammlung umsetzt, erklärt Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier zu der Diskussion im Sozialausschuss, über die in der Presse am Freitag berichtet wurde. Bezüglich Abschluss einer neuen Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt und der Spielerei sieht Stadtverordneter Wolfram Fendler keine Eile: „Im deutschen Mietrecht gilt seit jeher der Grundsatz `Kauf bricht nicht Miete` (§ 566 BGB). Der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des Vorbesitzers ein. Da der Kreis die Räume in der Rodensteinschule der Spielerei kostenlos überlassen hat, gelte diese Bedingung solange weiter, bis eine andere Vereinbarung abgeschlossen sei. Von einer Fristsetzung für einen Umzug der Spielerei, steht nichts im Beschluss.