GLB zu Wettbewerbsergebnis und Bürgerentscheid Bürgerhaus

Grundsätzlich ist es richtig Werte zu erhalten. Auch wir sind zunächst davon ausgegangen. Nach Prüfung aller Sachinformationen ist aber abzuwägen. Werte sind zu erhalten, aber nicht um jeden Preis.

Die Bürger sollen über die Sanierung des Bürgerhauses entscheiden, aber sie sollen gut informiert entscheiden. Das war und ist die Position der GLB, seit dem die Bürgerinitiative das Verfahren zum Bürgerentscheid eingeleitet hat. Deshalb habe man sich für einen Abstimmungstermin im März eingesetzt.

Nach Abschluss des Wettbewerbs liegen die Entwürfe für einen Neubau und die Kostenberechnung dazu auf dem Tisch. Die Sache ist entscheidungsreif. Allerdings stelle sich heute manches anders dar, als es zu Anfang den Anschein hatte. „Wer sich frühzeitig auf Basis unvollständiger Informationen festgelegt hat, tut gut daran, die aktuellen Fakten zu prüfen und seine Position zu überdenken“, erklärt GLB Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier.

So sind die Anbindung des Parktheaters mit einem gemeinsamen Foyer und der Aufzug für die Barrierefreiheit beider Häuser bei den 8 Mio Euro nun doch enthalten.

Weiterhin wird ein ansprechender Abschluss des Beauner Platzes erreicht bei Beibehaltung der beliebten Fußwegeverbindung in die Innenstadt.

Für die Grünen bleibt es bei der Bedingung, dass es einen Neubau nur geben kann, wenn für das bisherige Grundstück vom Bürgerhaus eine geeignete Bebauung z.B. für altengerechtes Wohnen und ein Investor, der dieses Vorhaben umsetzt, gibt.

Die Forderung der Neubau solle als Passivhaus gebaut werden, wenn dies finanziell und wirtschaftlich darstellbar ist, bleibt weiterhin bestehen. Die Grünen wollen die höchstmögliche Energieeffizienz.

„Eine Sanierung des alten Bürgerhauses würde die Stadt und damit die Bensheimer Bürger teurer zu stehen kommen als ein Neubau“, warnt GLB Stadtverordneter Wolfram Fendler. Eine Verfestigung des Status Quo durch eine Sanierung des Bürgerhauses sei mit dem Ziel der Landesregierung, städtebauliche Missstände zu beheben, nicht vereinbar. Dies sei aber die Voraussetzung für Fördergelder in Höhe von insgesamt 4,2 Mio Euro. Bei einer Sanierung hätte die Stadt mindestens 6,2 Mio. Euro zu tragen, denn mit Landeszuschüssen sei hier nur mit 1,2 Mio. Euro zu rechnen.

Die Kosten für einen Neubau nach dem Entwurf des Wettbewerbssiegers werden unterhalb der Vorgabe von 8 Mio Euro liegen. Wobei die Zuschüsse für die Behebung eines städtebaulichen Missstandes in Höhe von 4,2 Mio. Euro  dabei als sicher gelten dürften, da dadurch das gesamte Areal nicht nur aufgewertet, sondern auch weiteres Entwicklungspotenzial erschlossen würde. Von der Stadt  wären danach 3,8 Mio Euro zu tragen. Die Größe des neu geplanten Bürgerhauses sei an die aktuellen Bedürfnisse angepasst, was dazu führt, dass die Betriebskosten niedriger liegen, als bei einer Sanierung.

Eine Sanierung des alten Bürgerhauses ist von der Stadt Bensheim angesichts ihrer Haushaltslage nicht zu verantworten, stellt GLB Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier abschließend fest. Die GLB Fraktion hält es für richtig, beim Bürgerentscheid für die Sanierung des Bürgerhauses, mit Nein zu stimmen.