GLB hat Entscheidung in Bürgerhausfrage getroffen.

Pressemitteilung zum Bürgerhaus der GLB Bensheim

Eine der wichtigsten Entscheidungen unter städtebaulichen und finanziellen Gesichtspunkten hat die GLB-Fraktion (Grüne Liste Bensheim- die Grünen) nach umfangreichen Diskussionen und Besprechungen zum Bürgerhaus getroffen. Unter der Maßgabe der Deckelung der Kosten, sprachen sich die GLB-Fraktionsmitglieder in ihrer Fraktionssitzung mehrheitlich für einen Neubau des Bürgerhauses auf dem Hoffartgelände aus. Die Gesamtkosten sollen gedeckelt und im Gegenzug auf andere Projekte verzichtet werden. Nur so kann eine Mehrbelastung des städtischen Haushalts gegenüber einer Minimalsanierung des Bürgerhauses vermieden werden, teilt GLB Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier mit. Die anhaltend schlechte Haushaltslage und das Ziel mittelfristig keine Nettoneuverschuldung zuzulassen, sind die Rahmenbedingungen für Bensheim, die beachtet werden müssen.

Die Grünen stimmen einem Neubau nur zu, weil sie sich mit dem Koalitionspartner auf eine Deckelung der Gesamtkosten auf 8 Mio Euro einigen konnten. Hinzu kommt, dass bei einem Neubau eine wesentlich höhere Förderung erzielbar ist, als bei einer Sanierung. So können beispielsweise Fördermittel aus dem Stadtumbau West Programm eingesetzt werden. Bei einer Sanierung des Bürgerhauses stehen diese Mittel nicht zur Verfügung.
Bis 2009 wurde intensiv über das Thema Bürgerhaus beraten, doch letztlich keine Entscheidung getroffen. Wenn jetzt eine Lösung in der Bürgerhausfrage auch mit Blick auf den Hessentag 2014 hohe Priorität bekommt, dann müssen nach Ansicht der Grünen andere Projekte zur Entlastung des Haushaltes gestrichen werden. So soll in einer Größenordnung von über 1,8 Mio Euro auf ursprünglich eingeplante Investitionen im Straßenbereich verzichtet werden. Mit dem eingesparten Geld, Fördermitteln von angenommenen 30 % und der Deckelung der Gesamtkosten, soll der Neubau nicht teurer werden, als die errechnete Minimalsanierung von 3,6 Mio Euro des alten Bürgerhauses, mit den dort weiterbestehenden Mängeln, betont Wolfram Fendler, Stellvertretender GLB Fraktionsvorsitzender.

Gleichzeitig kann mit einem Neubau auf dem Hoffartgelände der langjährige städtebauliche Missstand beseitigt und Synergieeffekte mit dem Parktheater genutzt werden. Weiterhin muss für die Grünen die Verfügbarkeit eines großen Saales für ca. 650 Personen gegeben sein.
Auch muss der Neubau energetisch auf neuestem Stand sein und als Passivhaus errichtet werden. Nur so sind mit einem Neubau dauerhaft niedrige Energie- und Unterhaltungskosten zu erreichen, betont Antje Adam, Sprecherin der GLB.

Das könnte bei einer Sanierung des alten Bürgerhauses nicht erreicht werden. Eine Minimalsanierung des alten Bürgerhauses würde zur Aufrechterhaltung des Weiterbetriebes regelmäßige teure Reparaturen nach sich ziehen. Langfristig gesehen würde das den Haushalt in den nächsten Jahren erheblich belasten. Elektrik, Beschallung, Ausstattung und Lüftung sind noch Erstausstattung von 1976, Ersatzteile teilweise nicht mehr erhältlich. Die Heizung ist absehbar zu erneuern, das Flachdach zu sanieren. Das gesamte Gebäude entspricht nicht dem energetischen Standard von heute und kann auch nur mit extrem hohem Aufwand energetisch saniert werden. Nach einer möglichen Minimalsanierung würde das alte Bürgerhaus weiterhin nur zu 60 % genutzt werden können. Die anderen Räume blieben aus Brandschutzgründen auch zukünftig stillgelegt. Sobald der Neubau steht, soll das alte Bürgerhaus abgerissen und die Fläche einer neuen Nutzung, wie beispielsweise altengerechtem Wohnen zugeführt werden.

Deshalb hat sich die GLB Fraktion nach sachlicher und finanzieller Abwägung grundsätzlich für einen Neubau auf dem Hoffartgelände ausgesprochen. Es sollen die Gesamtkosten des Neubaus letztlich durch Deckelung und Kürzungen von Investitonen an anderer Stelle, sowie erreichbare Zuschüsse dann in Höhe der Kosten der Minimalsanierung liegen. Mit dieser Grundsatzentscheidung gehen die Grünen in die weiteren politischen Debatten. Diese müssen jetzt unter Einbeziehung der Bürgerschaft bis hin zum parlamentarischen Beschluss erfolgen, wenn bis zum Hessentag sichtbare Ergebnisse erreicht werden sollen, heißt es abschließend in der GLB Pressemitteilung.