Rede zum Bebauungsplan Östl. Mittelstraße in Fehlheim

Von Doris Sterzelmaier

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gäste.

Wie ist die Haltung der GLB zum Baugebiet östl. Mittelstraße:

Wir sehen hier 2 Beweggründe für unsere Haltung, die uns beide sehr wichtig sind und wir der Meinung sind, dass sie sich miteinander vereinbaren lassen.

Der eine Beweggrund der zugleich die Historie beinhaltet ist, der, dass es einen berechtigten Wunsch von Einwohnern in Fehlheim nach wenigen Bauplätzen im eigenen Dorf gibt. Dieser Wunsch wurde über den Ortsbeirat an die Verwaltung herangetragen, die dann Anfang dieses Jahres mit dem Vorschlag kam, östl. der Mittelstraße 5 neue Bauplätze auszuweisen.
Es handelt sich damit um ein sehr kleines Baugebiet, das bereits voll erschlossen ist und an einer Anliegerstraße liegt, die bis auf diese Lücke bereits bebaut ist. Wir können hier von einem Lückenschluss sprechen, bei dem die nötige Infrastruktur schon vorhanden

ist. Wir Grüne wollen eine Innen- vor Außenentwicklung und sehen dieses Prinzip bei der Mittelstraße als erfüllt an. Diese Meinung teilt inzwischen auch der RP.

Der zweite ebenso wichtige Beweggrund ist der, dass sich auf dem zukünftigen Baugelände eine Grünstruktur entwickelt hat, die einen Wert für Natur und Umwelt hat. Auch grenzt der Niederwald unmittelbar an die geplanten Baugrundstücke an. Wie bei vielen Bauvorhaben wird auch hier in die Natur eingegriffen. Deshalb ist es für uns besonders wichtig, dass möglichst schonend eingegriffen wird und ein entsprechender Ausgleich erfolgt.

Von der Verwaltung wurden im laufenden Verfahren Änderungen vorgenommen, so dass es nun keine Bedenken der unteren Nat. Schutzbehörde des Hessenforstes und des RP mehr gibt. So wurde der Geltungsbereich inzwischen verkleinert und der größte Teil des Waldes aus der Planung herausgenommen.
Eine Bebauung darf erst dann erfolgen, wenn der abgestufte 10 m breite abgestufte Waldrand angelegt wurde. Hierzu heißt es in der Vorlage: Naturschutzfachlich sinnvoll ist die Neuschaffung eines gestuften Waldrandes zum besiedelten Bereich hin, der heute fehlt. Wir wissen, die Baufenster selbst liegen auf der Fläche der Kleingärten und nicht im Wald. Aus Sicherheitsgründen und Haftungsgründen soll ein Abstand von diesen Baufenstern zum Hochwald eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass 18 der größeren Bäume herausgenommen werden müssen, diese werden durch unseren Antrag auf den Waldwirtschaftsplan angerechnet. Die niedrigeren Bäume und Sträucher bleiben größtenteils erhalten.
Weiterhin wird in unmittelbarer Nähe der Niederwald aufgeforstet, so dass die gesamte Waldfläche größer wird, als sie heute ist. Wir begrüßen es, dass auch der Spiel- und Bolzplatz sowie der öffentliche Fußweg in den Wald erhalten bleibt. Nach § 13 a Bau Gesetzbuch ist ein Ausgleich planungsrechtlich gar nicht vorgesehen. Die Verwaltung hat jedoch u.a. die eben aufgeführten Bedingungen zum Schutz der Natur festgesetzt. Wir als Grüne wollen einen echten biologischen Ausgleich, der über einen rechnerischen hinausgeht. Da wir im Niederwald seit längerem Verbesserungsmaßnahmen zur Aufwertung der dort vorhandenen Natur anstreben, haben wir mit dem Koalitionspartner folgenden Ergänzungsantrag gestellt.

1. Weil wir die Hinweise aus der Bevölkerung ernst nehmen soll es nochmals eine Erhebung zu Reptilienvorkommen gemacht werden. Hierbei sind die Nat Verbände möglichst mit einzubinden, vorallem was den Zeitpunkt betrifft.

2. Ein großflächiger Ausgleich für diese Tiere soll direkt angrenzend erfolgen. Ein neuer Lebensraum mit Feuchtbereichen und Teichen soll entstehen und zwar zusätzlich zur Aufforstung.

3. Die Altbäume die gefällt werden müssen, werden in den Wirtschaftsplan eingerechnet, damit insgesamt kein höherer Einschlag erfolgt.

4. Im Niederwald werden Flächen von ca 1 ha aus der Waldbewirtschaftung herausgenommen, um diese sich als Naturwald entwickeln zu lassen.

Unter all diesen Voraussetzungen können wir dem Bebauungswunsch folgen. Eine Ablehnung wie im 2. Änderungsantrag gefordert sehen wir als unverhältnismäßig an. Mit den festgesetzten Bedingungen in der Verwaltungsvorlage und diesen eben genannten 5 Punkten aus unserem Ergänzungsantrag sehen wir den Eingriff durch das Bauvorhaben mehr als kompensiert an. Der Natur wird hier ein Mehrwert zurückgegeben durch einen echten biologischen Ausgleich.

Ergänzungsantrag der CDU-GLB Koalition zum Bebauungsplan Mittelstraße.
Es wird dadurch ein echter, biologischer Ausgleich erreicht.

An den Stadtverordnetenvorsteher
der Stadt Bensheim
Kirchbergstraße 18

64625 Bensheim

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

wir bitten Sie, nachfolgenden Ergänzungsantrag zum Bebauungsplan BF 18 „Östlich der Mittelstraße“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2009 zu nehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, einen echten biologischen
Ausgleich für den Bebauungsplan BF18 zu schaffen.

a) Nachdem die vom Magistrat beauftrage nochmalige Erhebung zu Reptilienvorkommen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzverbänden vorliegt, soll das Ergebnis öffentlich vorgestellt werden. Hierbei ist insbesondere über die Erkenntnisse möglicher Vorkommen von Reptilien ( wie z.B. Ringelnatter, Waldeidechse, Schlingnatter, Blindschleiche, etc.) und Amphibien zu berichten .Der geplante Ausgleich erfolgt unter Berücksichtigung der gefundenen Artenvorkommen.

b) Ein großflächiger Ausgleich für vorhandene Reptilien und Amphibien (mit Feuchtbereichen und Teichen) soll auf dem direkt angrenzenden für die Aufforstung vorgesehenen Grundstück zusätzlich zur Aufforstung erfolgen. Bei der Festlegung von Größe und Inhalt des Ausgleichs werden die örtlichen Naturschutz- und Umweltverbände beteiligt werden.

c) Altbäume, die wegen des Bebauungsplans gefällt werden müssen, werden in den Waldwirtschaftsplan eingerechnet, damit insgesamt kein höherer Einschlag im Niederwald erfolgt.

d) Im Niederwald werden noch festzulegende Flächen von ca. 1 ha aus der Waldbewirtschaftung herausgenommen, um diese als Naturwald zu belassen. Ziel ist es, durch einen höheren Totholzanteil eine höhere Artenvielfalt (Insekten/Käfer, Vögel) zu fördern und in Zeiten des Klimawandels interessante Rückschlüsse zu deren Vorkommen und Entwicklungen zu erlangen.

e) Durch die vorgesehene Aufforstung des Niederwalds wird die bisherige Brutto-Waldfläche vergrößert.