Redebeitrag in der Stadtverordnetenversammlung am 14.5.09 zu Top 8 B-Plan BW 15 A Eifelstraße von GLB Fraktionsmitglied Doris Sterzelmaier

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher
Sehr geehrte Stadtverordnete,
Liebe Gäste,

Das Grundstück des Konfessionskundlichen Institutes an der Eifelstraße soll neu genutzt werden.
Der derzeitig gültige Bebauungsplan für dieses knapp 4.000 qm große Gelände weist ein Sondergebiet aus, für eine ausschließlich kirchliche Nutzung. Die Ev. Kirche benötigt dieses Grundstück aber nicht mehr und hat es an die Wohnbau Genossenschaft (WBB) verkauft.

Es sollen hier 3 Wohngebäude entstehen mit einer zulässigen Höhe von max. 14 Metern ab Eifelstraße. Hierzu ist es aber zwingend erforderlich, dass der derzeitige Bebauungsplan geändert wird, um dies überhaupt erst zu ermöglichen.

Dass eine Bebauungsplanänderung die Aufmerksamkeit des Wohnumfeldes weckt und dabei Sorgen und Ängste bestehen ist der Grünen Liste bewusst und dafür haben wir auch Verständnis.

Derzeit ist nur eine kirchliche Nutzung auf dem Gelände erlaubt und zwar zweigeschossig. Wenn man z.B. an ein Gemeindezentrum denkt mit Saal oder einen Kirchenraum und sich da die Deckenhöhe vorstellt, so wird sehr schnell folgendes deutlich. Es ist ein Irrglaube, dass diese beiden Geschosse die Höhe eines Wohnhauses hätten. Es solches Gebäude wäre deutlich höher. Eine Höhenbegrenzung in Metern gibt es beim aktuellen Bebauungs-Plan aber nicht. Das derzeitige Baurecht mit dem was möglich ist, ist bei der Beurteilung als Maßstab heranzuziehen und nicht der Istzustand.

Zur Höhe noch folgendes: 3 Geschosse plus ein Staffelgeschoss als Dach, entsprechen großzügig gerechnet 4 X 3m = 12 Meter Gebäudehöhe. Hierbei muss man noch bedenken, dass das derzeitige Gebäude ca 40 cm über dem Eifelstraßenniveau liegt. Wenn man sich die Bebauung beiderseitig der Eifelstraße betrachtet, ist das eine Höhe, die wir als Grüne für durchaus vertretbar halten.

Würde man hier, wie im Änderungsantrag gefordert, ein Satteldach mit Dachwohnungen bauen, so würden die Gebäude deutlich höher, als mit dem geplanten Staffelgeschoss als Dach. Daher lehnen wir den Änderungsantrag ab.

Der neue B-Plan sieht eine Nutzung von einer Grundflächenzahl von 0,4 gegenüber der alten Grundflächenzahl von 0,5 vor. Dies bedeutet eine Reduzierung der zulässigen Gesamtgrundfläche von Gebäuden von 20 %. Wenn Kritiker behaupten, die neuen Pläne stellten eine wesentlich höhere Nutuzungsdichte dar, dann vergleichen Sie die Pläne der Wohnbau mit dem Istzustand. Ehrlicher wäre es allerdings, die bisher mögliche Bebauung gemäß Baurecht mit den Plänen der Wohnbau zu vergleichen.

Bensheim ist als Mittelzentrum sehr attraktiv und durch den Zuzug besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnraum. Durch die zu erwartenden Entwicklungen in unserer Gesellschaft sehen wir als Grüne einen Bedarf an bezahlbaren Wohnungen sowohl für junge Familien als auch für Senioren.
Die Wohnbau ist auch gerade dabei umzuplanen und mit neuen Wohnungen und Konzepten auf diesen Trend zu reagieren. Das Grundstück in der Eifelstraße bietet für junge Familien und Senioren geradezu optimale Bedingungen, da im Umfeld bereits eine Kirchengemeinde eine Kindertagesstätte, zwei Schulen und ein Altersheim bestehen. Daher begrüßen wir eine Nachverdichtung mit Wohnraum auf diesem Gelände.

Um diesen Bedarf an Wohnraum decken zu können, wollen wir als Grüne nicht weiterhin in die Fläche gehen. Es sollen nicht immer neue Wohngebiete am Stadtrand entstehen. Wir handeln nach dem Prinzip der Innen- vor Außenentwicklung, das schon immer grünes Prinzip ist und
von dem die GLB nicht nur spricht, sonder auch danach handelt.

Darin sehen wir auch ein öffentliches Interesse, dem ein privates Interesse gegenüber steht.
Hierüber haben wir lange diskutiert und abgewogen. Für die einzelnen privaten Interessen haben wir dabei durchaus Verständnis.

Wir halten den vorliegenden Bebauungsplan für sinnvoll und vertretbar und begrüßen es, dass auf dieser zurzeit brachliegende Fläche von knapp 4.000 qm zukünftig neuer Wohnraum entsteht und können dem Vorschlag der Verwaltung folgen.