Sondernutzungssatzung bezüglich der Werbereiter bleibt in Kraft

Redebeitrag von Hille Krämer in der STVV am 12.3.2009

Verfolgt man die Geschichte des Werbereiterverbots, das zur jetzigen Sondernutzungssatzung führte, so muss man zugeben: In Bensheim hat es selten einen zeitlich so langen, ausführlich moderierten und intensiven Beteiligungsprozess gegeben. Der Anstoß für den Hergang war die Idee einer Attraktivierung der Innenstadt, d.h. der Fußgängerzone, schon 2006 durch die Zukunftswerkstatt. Bensheimer Bürger machten darauf aufmerksam: Die Innenstadt sei wenig attraktiv, unübersichtlich und verschandelt durch Zustellen des Straßenraums. So war es bis vor kurzem: In Spitzenzeiten standen über 80 Werbereiter zwischen Ritterplatz und Hospitalbrunnen und dazu noch unterschiedliche Warenauslagen, Hindernisse für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Blinde (s. Leserbrief).
Dem begegnete die Politik durch zwei Maßnahmen:

  • Die Entwicklung und Vorlage einer Bausatzung über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Innenstadt, einstimmig beschlossen
  • und die Änderung der Sondernutzungssatzung, inklusive Gebühren, bei einer Gegenstimme *) beschlossen am 29.3.2007.

Vorangegangen waren diesen Beschlüssen ab Oktober 2006 mehrere Veranstaltungen mit Einzelhändlern und Gastronomen, in denen diese Vorstellungen vorgestellt und moderiert wurden. Auch in den Ausschüssen war intensiv beraten worden, wobei jeweils verschiedene Änderungen vorgenommen wurden. Mithin war den Einzelhändlern wie den Gastronomen und auch der Öffentlichkeit seit März 2007 der Sachverhalt bekannt. Allerdings ermöglicht § 10,2 der Sondernutzungssatzung in Einzelfällen den Antrag zum Aufstellen eines Werbereiters, als Ausnahme, nicht als Regel. Bei Antrag findet mit dem Antragsteller durch Frau Feuerstein und Herrn Glanzner eine Moderation statt, wobei auch über andere Werbemaßnahmen nachgedacht wird. Die Aufmerksamkeit der potentiellen Kunden auf die Geschäfte in den Seitenstraßen zu lenken, ist eine Aufgabe, der die Stadt mit Hinweisschildern begegnen will. Die Geschäfte in den Seitenstraßen wurden im Frühjahr 2008 angeschrieben mit einem Musterfoto der beabsichtigten Hinweisbeschilderung. Ein Musterschild stand in der Fußgängerzone, vom BA mit Bild veröffentlicht; es erfolgte keine Reaktion, weder der Geschäftsleute, noch von irgend einem Kommunalpolitiker. Nunmehr wurde Anfang Februar 2009 die bekannte Ankündigung, dass Werbereiter nur die Ausnahme und nicht die Regel sind, schriftlich von der Stadt den Einzelhändlern mitgeteilt und um Beachtung gebeten.

Gesicherte Erfahrungswerte lassen sich in diesen vier vergangenen Wochen nicht erheben. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 29.3.07 enthielt die Zusicherung einer Evaluation noch in diesem Jahr. Alle Erfahrungen, die gemacht werden, werden sorgfältig gesammelt und ausgewertet werden. Die überarbeitete Satzung soll spätestens zum 1.1.2010 vorliegen. Durch die bauliche Gestaltungssatzung ist meines Erachtens schon eine Aufwertung der Innenstadt erfolgt, wie die Resultate der Beratung durch die Stadt bei Renovierungsarbeiten zeigen. Die renovierten Häuser sind farblich harmonisch aufeinander abgestimmt; auch ästhetisch eher unattraktive Häuser werden so aufgewertet. Das jetzt viel klarere Straßenbild ermöglicht, die Schaufenster wieder wahrzunehmen. Eine einfallsreiche Schaufensterdekoration zieht den Blick der Passanten an und ist Aushängeschild und Werbung für das Geschäft. Geben wir uns doch die Zeit und stehen wir zu dem, was wir gemeinsam beschlossen haben. Außerdem bedeutet Attraktivierung der Innenstadt mehr als Werbung und geschäftliche Interessen, Gestaltung eines Raumes, in dem sich die Bürger und Besucher frei bewegen und kommunizieren können.

*) Anmerkung der Redaktion:
Die von Hille Krämer erwähnte 1 Gegenstimme gegen den Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.3.2007 stammte nicht, wie man angesichts seines heutigen Verhaltens vermuten könnte, von Franz Apfel, sondern von einem SPD-Stadtverordneten, der ein Fotofachgeschäft in der unteren Fußgängerzone betreibt.