Annahmestelle für Elektroaltgeräte in Bensheim?

CDU und GLB fragen nach

Bensheim. Am 24. März 2006 ist das deutsche Elektroschottgesetz in kraft getreten, mit dem erstmals verbindliche Regelungen bei der Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte festgelegt werden. Seit diesem Tag dürfen ausrangierte Elektrogeräte nicht mehr im Hausmüll landen, sondern müssen bei einer der vier Sammelstellen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft des Kreises Bergstraße ( ZAKB ) zurückgegeben werden.

Das neue Gesetzt soll vor allem wertvolle Rohstoffe ( z. B. Metalle ) einer Verwertung zuführen und gleichzeitig Schwermetalle und andere umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe fachgerecht entsorgen helfen.

Die Fraktionen von CDU und Grüner Liste Bensheim wollen nun in einer Anfrage an den Magistrat wissen ob und unter welchen Voraussetzungen in Bensheim eine Annahmestelle für Elektroaltgeräte eingerichtet werden kann. Die Anfrage soll vom Magistrat in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juni 2006 beantwortet werden, informieren die Fraktionsvorsitzenden Franz Apfel ( GLB ) und Markus Woißyk ( CDU ).

Die Anfrage der schwarz-grünen Koalition lautet:

  1. Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf Bensheim?
  2. Wo liegen die Annahmestellen im Kreis Bergstraße, die der ZAKB festgelegt hat?
  3. Können Elektrogeräte auch bei anderen Stellen abgegeben werden bzw. besteht eine Rücknahmepflicht der Händler?
  4. In welche Kategorien sind die Altgeräte per Gesetzt eingeteilt worden?
  5. Welche genehmigungsrechtlichen und baulichen Voraussetzungen wären für eine Annahmestelle in Bensheim in Bezug auf die einzelnen Kategorien zu beachten?
  6. Mit welchen zusätzlichen Kosten ist zu rechnen? Wir bitten um jeweilige Angaben in Bezug auf die verschiedenen Kategorien.

Was haben bisherige Gespräche mit dem ZAKB bezüglich einer Annahmestelle in Bensheim ergeben ?