Zuschüsse der Stadt bei Dienstleistungen sollen ausgewiesen werden

Bensheim. Zahlreiche städtische Dienstleistungen werden trotz der erhobenen Verwaltungs- bzw. Benutzungsgebühren mit einem nicht unerheblichen Zuschussbetrag der Stadt Bensheim angeboten. In einer gemeinsamen Pressemitteilung verweisen die Fraktionen von CDU und GLB auf die Bereiche Kindertagesstätten, Musikschule, VHS, Theater und Stadtbibliothek. „Der hohe Standart dieser Bereiche ist politisch gewollt, kommt allen Bürgern zugute und trägt zu einem positivem Bild Bensheims bei den weichen Standortfaktoren bei“, meinen die Fraktionsvorsitzenden Markus Woißyk (CDU) und Franz Apfel (GLB).

Zukünftig soll das finanzielle Engagement der Stadt Bensheim durch den Ausweis des Zuschussbedarfes der entsprechenden Einrichtung bzw. der in Anspruch genommenen Dienstleistung verdeutlicht werden. Aufgrund eines Vorschlags außerhalb der Koalitionsfraktionen haben CDU und GLB folgenden Antrag für die Sitzung des Stadtparlaments am 9. Dezember 2004 eingereicht:

„Der Magistrat wird beauftragt bei der Erstellung der Gebührenbescheide zukünftig den Zuschussbedarf der Stadt Bensheim der entsprechenden Einrichtung sowie wenn möglich den Zuschussbedarf der Stadt Bensheim der in Anspruch genommenen Dienstleistung auszuweisen.

Ferner wird der Magistrat beauftragt – soweit möglich – bei Dienstleistungen, welche von den Bürgerinnen und Bürgern durch Barzahlung in Anspruch genommen werden, durch entsprechende Schautafeln auf den Zuschussbedarf der Einrichtung sowie der in Anspruch genommenen Dienstleistung hinzuweisen.“