Anfrage von Franz Apfel zum Reiterhof von Holtum

Bensheim-Schönberg. Die Stadt Bensheim hat das Einvernehmen zu den Auslagerungsplänen des Schönberger Reiterhofes von Holtum auf ein Gelände in Richtung Waldhaus direkt unterhalb des Höhenweges in den Odenwald versagt. Über die Absicht des Kreisbauamtes, gegen den Willen der Stadt Bensheim, das fehlende Einvernehmen der Stadt zu ersetzen, gibt es nun große Aufregung und Kritik bei der überparteilichen Bürgerinitiative und bei der Stadtverordnetenfraktion der GLB. „Wie die Auslagerung von Seiten des Kreisbauamtes (zuständiger Dezernent Jürgen Lehmberg, CDU) gegen den erklärten Willen der Stadt Bensheim durchgezogen werden soll, ist von der Sachentscheidung her völlig unakzeptabel“, erklärt der Fraktionsvorstand der Grünen Liste Antje Adam, Franz Apfel und Hille Krämer.

„Die großartige Aussicht vom Höhenweg oberhalb des Fürstenlagers über die abwechselungsreiche Landschaft mit Blick in Richtung Starkenburg, wird von vielen Bensheimer Spaziergängern und Wanderern sehr geschätzt. Sie darf nicht durch einen übergroßen Fremdkörper entstellt werden“, meint Bettina Fendler, die die GLB im Bau-Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Bensheim vertritt.

„Es ist nicht der erste Versuch, dass das Gelände am Höhenweg anders genutzt und dadurch das Landschaftsbild wesentlich negativ verändert werden soll. Vor Jahren wurde versucht in diesem Gebiet einen Golfplatz zu installieren. Dies wurde nach heftigem Protest der Schönberger Bevölkerung, der Naturschutzverbände und der GLB-Fraktion verhindert, erinnern die grünen Kommunalpolitiker.

Die GLB-Fraktion setzt sich gegen eine weitere Zersiedlung der Landschaft an einer derart exponierten Stelle ein. Nach Absprache mit der GLB-Fraktion hat der grüne Bensheimer Kreistagsabgeordnete Franz Apfel folgende Anfrage an den Kreisausschuss gestellt:

  1. Wie ist der Stand des Verfahrens? Ist ein Bauantrag für die Aussiedlung des Reiterhofes beim Kreis eingegangen?
  2. Wie wird der Kreis als Baugenehmigungsbehörde entscheiden, wenn das Einvernehmen der Stadt Bensheim nicht vorliegt?
  3. Wie begründet der Kreis seine Entscheidung?
  4. Wurde der Naturschutzbeirat in das verfahren eingeschaltet? Wie lautet dessen Stellungnahme bzw. wird der Naturschutzbeirat dazu noch gehört und wenn ja, wann?
  5. Wurden bereits früher Anträge auf Auslagerung des Reiterhofes gestellt und wenn ja, wie wurden diese entschieden?
  6. Wenn bereits früher Anträge auf Auslagerung gestellt und abgelehnt wurden, mit welcher konkreten Begründung?
  7. Sieht der Kreisausschuss eine Beeinträchtigung für Wanderer, Erholungssuchende, Vogelwelt und Kleintiere in diesem exponierten sensiblen Gebiet durch die Errichtung eines Reiterhofes direkt unterhalb des Höhenweges und durch den Betrieb einer Gastwirtschaft bzw. eines hoch frequentierten Ausfluglokals mit den zu erwartenden Auswirkungen, z. B. Verkehr?

„Am 12. 12. 2003 antwortete der Kreisausschuss auf eine Anfrage von mir bezüglich Aufschüttungen und Verfüllungen, die durch den Reiterhof in erheblichem Umfang in diesem Gelände eingebracht wurden. Einige meiner Fragen konnten zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden“, informiert Franz Apfel.

Ich frage deshalb den Kreisausschuss:

  1. Sind die Aufschüttungen auf ihre Standfestigkeit überprüft worden? Wenn ja, von welcher Stelle ? Wenn nein, wird der KA dies nun veranlassen?
  2. Durch die Aufschüttungen sollten „Reitanlagen“ errichtet werden. Trifft es zu, dass keine dieser „Reitanlagen“ bisher in Betrieb ist?
  3. Wenn dies zutreffen sollte: Wird der Kreisausschuss nun veranlassen Proben von dem Material zu entnehmen um den Verdacht aus dem Weg zu räumen, dass hier Bauschuttmaterial in ein Landschaftsschutzgebiet (zu diesem Zeitpunkt Landschaftsschutzgebiet) günstig entsorgt wurde?