Notwendigkeit der ICE-Neubaustrecke in Frage gestellt

Bensheim. Die GLB stellt die Notwendigkeit des Neubaus einer ICE-Strecke in Frage und wendet sich mit Entschiedenheit gegen eine Streckenführung parallel zur A5 durch Bensheimer Gebiet, heißt es in einer Pressemittelung der GLB.

Zwar sei die GLB grundsätzlich für die Förderung des Bahnverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr, jedoch nicht um jeden Preis.

Das Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt hat im Raumordnungsverfahren (ROV) für die geplante ICE-Schnellbahntrasse Rhein/Main-Rhein/Neckar von Frankfurt nach Stuttgart nur die Trassenvarianten IIIa und IV a als raumverträglich zugelassen, weil nur bei diesen Varianten die Strecke direkt über den Darmstädter Hauptbahnhof verläuft. Aus der Fahrtzeitentabelle in der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dipl.-Ing. Ulrich Boeschen, Dipl.Ing. Helmut Schneble und Dipl. Ing Dieter Herchen zum Raumordnungsverfahren geht jedoch hervor, dass die Fahrtzeit von Frankfurt/Flughafen nach Stuttgart von derzeit 70,1 Minuten bei einem Halt in Darmstadt und
Mannheim auf 70,6 Minuten ansteigen würde. D.h.der gewünschte Fahrzeitgewinn wäre nicht vorhanden.

Darüber hinaus geht die für die Neubaustrecke angeführte Bedarfsplanung der BAHN AG, wie aus der Stellungnahme zum ROV des BUND Hessen hervorgeht, davon aus, dass die Zugzahlen vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2010 um 42% steigen. Diese Zahlen werden nicht durch Darstellungen des aktuellen Zustandes und seiner möglichen Entwicklung belegt, so der BUND, und lassen den Schluss zu, hier werde mit unzureichender Begründung eine kurzsichtige Strategie verfolgt. Tatsächlich ist die Entwicklung der Bahnfahrgäste laut Bundesamt für Statistik im Fernverkehr rückläufig (-6,9 Prozent im 1 Halbjahr 2002 und -10,6% im ersten Halbjahr 2003).

Das gesamte Konzept einer Neubaustrecke erscheint durch diese Entwicklung mehr als fragwürdig. Geschweige denn kann akzeptiert werden, dass für eine Neubaustrecke so einschneidende Maßnahmen für Menschen und Natur in Kauf genommen werden müssen. Weiterhin ist fragwürdig, ob die von der Bahn bisher untersuchte Trassenführung, die für eine Geschwindigkeit von 300 km/h ausgelegt ist, angesichts der Entscheidung des RPs noch notwendig ist. Die für diese Geschwindigkeit notwendige Trassenführung bedeutet nämlich beispielsweise bei einer Führung parallel zur A5 im Bereich Bensheim einen Abstand von bis zu 150 Metern zur A5. Die Trasse würde in deutlichem Abstand zur A5 zwischen Niederwaldsee und A5 verlaufen, knapp am Soldatenfriedhof vorbei bis zur Schwanheimer Straße.

Gegen eine solche Trassenführung, die eine vollständige Zerschneidung der Bensheimer Gemarkung und eine massive Beeinträchtigung von Mensch und Natur u.a. auch eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung bedeutet, wendet sich der Vorstand der GLB mit aller Entschiedenheit. Man sei entschlossen, hier mit möglichst allen Fraktionen im Stadtparlament diese Entwicklung zu verhindern.

Statt um die ICE-Schnellbahntrasse sollte die Bahn AG sich um die Verbesserung der vorhandenen Anlagen, etwa den Umbau des Bensheimer Bahnhofs und um eine schnellstmögliche Verwirklichung der Lärmschutzeinrichtungen entlang der bestehenden Strecken bemühen, heißt es in der Pressemitteilung des GLB-Sprechers Wolfgang Weiss.