Gegendarstellung zum Zwischenruf „Wider den tierischen Ernst“

Die Ausführungen des Herrn Bänker veranlassen mich auf folgende Umstände hinzuweisen:

Entgegen der Behauptung in dem „Zwischenruf“ wurde von Seiten meiner Fachabteilung keine Strafandrohung über 10.000 € gegenüber Herrn Hegenbarth erlassen.

Vielmehr wurde in einem Gespräch am 22.06.2004 in der Nachlese zum „Mai-Way“-Event der Veranstalter auf die Abwicklungsprobleme im Vorfeld des Events 2004 aufmerksam gemacht und für das Jahr 2005 ein frühzeitig abgestimmtes Vorgehen mit Planungssicherheit für alle Beteiligten vereinbart. Weiterhin wurde der Veranstalter auf die Problematik des aufgemalten und noch immer vorhanden „roten Striches“ aus 2003 und 2004“ und die damit einhergehenden Bürgerbeschwerden hingewiesen und aufgefordert diesen nunmehr umgehend wie zugesagt zu entfernen. Der Veranstalter kündigte an, dass er diesen „roten Strich“ im Rahmen eines „Events“ entfernen wolle. Es wurde hierfür eine Frist von drei Wochen vereinbart. Ebenso, dass dies auch in eine formelle Verfügung mündet. Weder in dem Gespräch noch in der Verfügung wurden Geldbeträge genannt, welche für den Fall, dass entgegen der Zusage der „rote Strich“ noch immer nicht vom Veranstalter entfernt wird , dies von Seiten der Stadt zu erledigen sei. Dies konnte auch nicht der Fall sein, da von Seiten der Fachabteilung hierüber keine Kostenschätzung vorlag bzw. vorgenommen wurde. Insoweit handelt es sich bei der genannten Summe um eine Zahl, welche nicht von mir oder der Fachabteilung stammt.

Überdies war dem Veranstalter schon in 2003 bekannt, dass nur das Markieren mit einer abwaschbaren Farbe erfolgen dürfe.

Anzumerken sei hinsichtlich des Gesprächsinhaltes noch, dass mit dem Veranstalter ein weiterer Kultur-Event für dieses Jahr im Stadtpark vereinbart wurde und auch hier ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen vereinbart wurde. Insoweit geht auch hier die Titulierung „behördlicher Bremsklötze“ an der Sache vorbei. Bekannt ist, dass von Seiten der entsprechenden Fachteams Veranstaltungen im Rahmen des rechtlich möglichen stets unterstützt und zum Teil sogar mitorganisiert werden (Weihnachtsmarkt, Sylvesterevent….).

Zu den anderen „Aufzählungen“ beispielhaft folgendes:

Der Vorschlag eine Arbeitsgruppe aus Schule, Anwohnern und Verwaltung zur Lösung des Konfliktes um eine Ansiedlung eines Lebensmittelnahversorgers auf dem Gelände des ehemaligen Festplatzes (Taunusanlage) wurde von mir in einer Veranstaltung am 27.02.2002 in der Geschwister-Scholl-Schule gemacht. Insoweit ist die gemachte Aussage, dass ich den Bürgerpark und Supermarkt wie er jetzt gebaut wird zu verhindern suchte schlichtweg falsch.

Genauso abwegig ist die Darstellung, dass eine Kulturschaffende von mir abgemeiert wurde. Richtig ist, dass ich Veranstaltungen dieser Kulturschaffenden gerne besuche und mir eine stattliche Anzahl Programme aushändigen lasse, um an meinem Wohnort die Veranstaltungen bekannt zu machen.

Auch die Darstellung es würde von mir gegen „fahrendes Volk“ vorgegangen, ist sinnentstellend verkürzt. Zutreffend ist, dass durch auslaufendes Altöl und ungeordnetes Müllablagern ein sehr unschöner Zustand auf dem Parkplatz am Badesee entstanden war. Auch hier wurde mit den Betroffenen persönlich und direkt gesprochen und nach Instandsetzung der entsprechenden Zugfahrzeuge einvernehmlich die Weiterfahrt vereinbart. Grundsätzlich ist auch darauf hinzuweisen, dass der dortige Parkplatz von seinem Nutzungszweck auch kein Dauerparkplatz oder Campingplatz ist und unabhängig von Herkunft o.ä. eine dauerhaftes Parken oder Campen dort nicht zulässig ist und auch nicht geduldet wird.

Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass vor den aktuellen „Artikeln“ oder „Zwischenrufen“ keinerlei Kontaktaufnahme von Seiten der Verfasser der Artikel zu den entsprechenden Fachabteilungen oder meiner Person erfolgte.

Bensheim, 16.04.2004
Matthias Schimpf