GLB will Rückstellungen für Setzrissschäden an GebührenzahlerInnen zurückzahlen

Bensheim. Anfang der 90er Jahre trat das Problem der Setzrissschäden an öffentlichem und privatem Eigentum immer deutlicher in das Bewusstsein der Bevölkerung. Bürgerinitiativen machten mobil, um einen Ersatz für die Schäden an ihren Häusern zu erhalten. Die damalige hessische Landesregierung gründete den Fond für Setzrissschäden, an dem sich auch zahlreiche Kommunen beteiligen mussten. Auch in der Bilanz des Bensheimer Wasserwerk wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.007.555,26,- DM für den Ausgleich von Gebäudeschäden im Hessischen Ried (Setzrissfond) gebildet.

Die Stadtverordnetenfraktion der Grünen Liste Bensheim hatte bereits mehrere Anfragen an den Magistrat mit der Frage gerichtet, wann die letzten Schadensfälle abgewickelt werden und wann die Bensheimer Haushalte den überschüssigen Teil aus der Rücklage zurückgezahlt bekommen.

Aus der letzten Mitteilung des Tiefbauamtes vom 9. 11. 1999 geht u. a. hervor, dass das Regierungspräsidium einen letzten 23. Auszahlungsbescheid für Gebäudeschäden aus dem Setzrissfond für Januar 2000 plant. Der Fond sollte nach dieser Mitteilung Mitte 2000 geschlossen werden. Die Gesamtkosten für die Setzrissschäden werden in dieser Mitteilung mit rund 300.000,- DM angegeben. Dies würde eine Rückzahlung an die Bensheimer Haushalte in Höhe von rund 700.000,- DM bedeuten.

Die GLB- Fraktion hat für die Stadtverordnetenversammlung am 15. 2. 2001 eine Anfrage eingereicht, in der vom Magistrat beantwortet werden soll, wann die Rückzahlungen vorgenommen werden und was mit den Rückstellungen für die von der GLB abgelehnten Infiltrationsmaßnahmen geschieht. Auch in diesem Fall wurden eine Rückstellung von ca. einer Mio. DM gebildet.

Im einzelnen wollen die GLB- Kommunalpolitiker folgende Fragen beantwortet bekommen:

  1. Wurden mittlerweile alle Schadensfälle im Zusammenhang mit den Setzrissschäden auf Bensheimer Gemarkung abgewickelt ? Wenn nein, wie viel Fälle sind noch offen und wann werden die noch offen stehenden Fälle voraussichtlich abgewickelt sein?
  2. Wie hoch ist die Auszahlungssumme, die bisher für die Beseitigung von Setzrissschäden in Bensheim verausgabt wurde?
  3. Wurde der Fond – wie angenommen – Mitte 2000 geschlossen ? Wenn nein, wann wurde bzw. wird der Fond geschlossen?
  4. Wann wird der Magistrat eine Verwaltungsvorlage zur Rückerstattung an die Wasserabnehmer aus den Rückstellungen für die Setzrissschäden vorlegen?
  5. Wann wird der Magistrat eine Verwaltungsvorlage zur Rückerstattung an die Wasserabnehmer aus den Rückstellungen Kostenbeteiligung WHR- Infiltration vorlegen?
  6. Aus dem Beschluss der STVV vom 16. 12. 1999 geht der Betrag in Höhe von 807.404,- DM für die Kostenbeteiligung WHR- Infiltration hervor. Aus der Mitteilung des Tiefbauamtes vom 12. 11. 1999 geht der Betrag in Höhe von 1.060.040,- DM für die WHR- Infiltration hervor. Welcher Betrag trifft zu? Wurde der STVV am 16. 12. 1999 ein vom Betrag her falscher Beschlussvorschlag vorgelegt?