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Satzung soll Bäume schützen

Den Entwurf für eine neue Baumschutzsatzung beraten derzeit die städtischen Gremien. In eine feste Form wird damit die Erhaltung des Grünbestandes gegossen, gleichzeitig setzen CDU und GLB ein Ziel aus ihrem Koalitionsvertrag um, schreiben die Mehrheitsfraktionen in einer Pressemitteilung.


Durch die Änderung des Hessischen Naturschutzgesetztes im Jahr 2002 wurden alle Baumschutzsatzungen in den hessischen Kommunen zum 1.1.2003 unwirksam.
Mit der letzten Änderung, die der Landtag im vergangenen Dezember beschlossen hat, wurden die Vorschriften für kommunale Satzungen neu formuliert, die den Schutz von Grünbeständen im besiedelten Bereich zum Inhalt haben.

 

Der Entwurf durchläuft ähnlich wie ein Bebauungsplan einen mehrstufigen Beratungsprozess, zu dem auch die Offenlage gehört und soll für die Siedlungsflächen von Bensheim und Auerbach gelten, die restliche Gemarkung und die Ortsteile werden nicht erfasst.

 

„Wir wollen mit der Baumschutzsatzung erreichen, dass alter und wertvoller Baumbestand im Innenbereich geschützt und erhalten bleibt, denn große Bäume haben eine stadtbildprägende, soziale sowie klimatische Bedeutung“, betont GLB-Stadtverordnete Doris Sterzelmaier.

 

Welche Arten geschützt und welche ausgenommen sind, wird in der Satzung genau beschrieben. Die Bäume müssen mindestens einen Stammumfang von 80 cm in einem Meter Höhe aufweisen, damit sie unter den besonderen Schutz fallen. Zudem kann die Satzung nur auf Grundstücken angewendet werden, die größer als 300 qm sind.
Die Grundstückseigentümer sollen vom Fällen der Bäume, die naturschutzfachlich bedeutsam oder ortsbildprägend sind, abgehalten werden. „Ein unnötiges Gängeln der Bürger mit überzogenen Vorschriften kann aber nicht das richtige Mittel sein, deshalb haben wir uns für eine Satzung mit vernünftigem und erträglichem Inhalt eingesetzt“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Markus Woißyk So sind Obstbäume, die einen Ernteertrag bringen sollen, beispielsweise ausgenommen.

 

Es besteht die Möglichkeit, eine Genehmigung für die Beseitigung von geschützten Bäumen einzuholen. Für eine solche Erlaubnis müssen besondere Umstände vorliegen, die in der Satzung abschließend aufgezählt sind. Dazu zählen die Krankheit einer Pflanze oder Gefahren, die nicht anders zu beheben sind. Wichtig ist hierbei, dass eine vorherige Genehmigung bei der Stadt eingeholt wird, sonst kann es teuer werden.

 

Die Fraktionen von CDU und GLB sehen eine weitere wesentliche Funktion der Baumschutzsatzung in der Verpflichtung zur Nachpflanzung eines jungen Baumes, wenn ein alter Baum tatsächlich gefällt werden muss. Eine Beratung und Hilfestellung für die Grundstückseigentümer bietet der Umweltberater der Stadt Bensheim an.

 

Die Fraktionen von CDU und GLB sind erfreut, dass Bensheim wieder eine Baumschutzsatzung erhält und die Bedeutung der Bäume somit zum Ausdruck kommt, erklären die Fraktionen in einer gemeinsamen Presseerklärung.

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