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Denkmalschutz für das Haus am Höllberg

Erhalt des Hauses
Die Stadtverordnetenfraktion der GLB ( Grüne Liste Bensheim ) begrüßt den
Beschluss des Magistrats, einen Antrag für die Unterschutzstellung des
ehemaligen Kreiskinderheims, Darmstädter Str. 269, nach dem Denkmalschutzgesetz
bei der Oberen Denkmalschutzbehörde in Wiesbaden zu stellen.
Mit diesem Beschluss werden –aus Sicht der GLB –
alle diejenigen unterstützt, die sich in den letzten
Monaten für den Erhalt der Jugendstilvilla am Höllberg eingesetzt haben.
Besonders verweisen wir auf die Stellungnahme des Ortsbeirats und die Stadtteildokumentation Auerbach, die
sich für den Erhalt des Hauses am Höllberg als „ein noch bestehendes
repräsentatives Beispiel für die Blütezeit Auerbachs als Deutschland weit
berühmter Luftkurort“ einsetzt. Auch die Veröffentlichung des Artikels
von Hannelore Volk in den Mitteilungen des Museumsvereins Nr.56 stellt die
kultur- und baugeschichtliche Bedeutung dieses Jugendstilhauses heraus und
spricht sich für den Erhalt aus, zumal in diesem Haus „ nahezu kaum Veränderungen
stattfanden und noch viel historische Substanz erhalten geblieben ist“.
Moralische Verpflichtung der Zweckbestimmung
Zusätzlich appelliert die GLB-Fraktion an den Magistrat, sich beim Kreis
dafür einzusetzen, dass entsprechend der Zweckbestimmung bei der Übertragung
des Gebäudes nach dem Krieg an Land und Kreis durch die amerikanische Besatzung
das Haus weiterhin als Kinderheim zu nutzen ist. Schon Ende der Zwanziger Jahre
wurde die Villa wahrscheinlich durch eine Schenkung des Besitzers Fritz
Reinhart van Gülpen als Kinderheim bestimmt ( entsprechend dem Schreiben der
Stadtteildokumentation ), für 1932 ist die Nutzung als Kinderheim (nach Hannelore Volk ) belegt.
Die 14 Kinder, die z. Z. das Haus bewohnen und vom Verein für
Kinderhausbetreuung betreut werden, sollen hier weiterhin Sicherheit und ihr zu
Hause haben, schließt die Pressemitteilung der GLB-Fraktion.


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