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GLB: Zu unserer Kultur gehört die Religionsfreiheit 

Bensheim. Der Streit über den Bau der neuen Moschee der Ahmadiyya-Gemeinschaft kann ab sofort sachlich und nüchtern ausgetragen werden. Für die GLB sind die von Dr. Barbara Huber-Rudolf bei einer Veranstaltung im Kolpinghaus am 7.12.2005 vorgetragenen Informationen für weitere Diskussionen sehr hilfreich. Wichtige Kernaussagen waren: die Ahmaddiyya-Gemeinschaft ist Teil des weltweiten Islam und keine Sekte. Sie ist nicht verfassungsfeindlich, im Verfassungsschutzbericht wird sie nicht erwähnt und auch nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Ihre Mitglieder sind integrationsbereit und gesprächsoffen. Viele sind deutsche Staatsbürger. 

Mit diesem Wissen im Hintergrund kann und sollte nach Meinung der GLB mit den Ahmaddiyya-Mitgliedern über alle strittigen Punkte offen gesprochen werden, wie es auch sonst demokratische Gepflogenheit ist. In der Veranstaltung mit Frau Huber-Rudolf war jedoch aus manchen Redebeiträgen heraus zu hören, dass die Vorbehalte sich generell gegen den Islam als Religion in unserem Kulturkreis wenden. Diese Abwehrhaltung wirft sehr grundsätzliche Fragen auf. Gilt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, wie sie in Artikel 4 unseres Grundgesetzes garantiert ist, für alle Menschen, nicht nur für Christen, sondern auch für Muslime? Oder soll es zweierlei Grund- und Menschenrechte bei uns geben? Letzteres wäre mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: „ (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen ... seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ 

Religionsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz sind in unserem Kulturkreis demokratisch erstritten worden und gehören zu den Grundlagen unserer Gesellschaft. Diese Grund- und Menschenrechte dürfen niemandem vorenthalten werden. Die Trennlinie im demokratischen Staat ist nicht Islam oder Nichtislam, sondern die Akzeptanz von Grundgesetz, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlicher Vielfalt. Diese Akzeptanz kann zu Recht von den Muslimen gefordert werden, aber vorher noch von allen, die sich auf abendländische Werte berufen. 

Die GLB warnt davor, an diesem Punkt zu wanken oder zu wackeln und Rechtsextreme, die Morgenluft für ihre fremdenfeindlichen, nationalistischen Parolen wittern, als Verbündete zu dulden. Parolen wie „Keine Moschee in Bensheim“ sind verfassungswidrig, weil sie die allen Menschen garantierte Religionsfreiheit bekämpfen. Die GLB fordert alle demokratischen Parteien, Organisationen und Bürger/innen auf, das Recht auf Religionsfreiheit als ein abendländisches Kulturgut zu verteidigen und Verfassungsfeinden entgegen zu treten. Die GLB ruft dazu auf, die Integrationsbereitschaft der Mitglieder der Ahmaddiyya-Gemeinschaft positiv zu sehen und sie zum Mitmachen in unserer demokratischen Gesellschaft einzuladen. Ausgrenzungen anders Denkender und Glaubender führen nicht zur Integration und zum friedlichen Zusammenleben, sondern begünstigen Abschottungen, das Entstehen von Parallelgesellschaften und Fundamentalismus, all das, was wir um unserer Freiheit und Sicherheit willen vermeiden müssen. Davon ist die GLB fest überzeugt.

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