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Am Grundrechtekatalog orientieren
Grüne Liste Bensheim (GLB) fordert Augenmass bei der Moschee-Diskussion

Man hätte sich sehr viel mehr und sehr viel frühere Diskussionen über das Bauvorhaben der Ahmadiyya- Gruppierung in Bensheim vorstellen können - so zum Beispiel beim gescheiterten Bauvorhaben der Gruppe neben dem Zollamt oder aber anlässlich des Vortrags einer Sozialwissenschaftlerin in Bensheim über ihre Einschätzung der Gruppe. Jetzt ist das Gebetshaus in der Zeppelinstrasse genehmigt, weil alle rechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Der Bebauungsplan ist rechtsgültig verabschiedet; eine Nutzung für religiöse Zwecke ist zulässig. Die Antragsteller haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch für dieses Bauvorhaben. 

Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art.4 GG) und die Trennung von Staat und Kirche sind hohe und schützenswerte Güter: der Staat soll und darf sich nicht in die religiösen Angelegenheiten seiner Bürger/innen einmischen. Freilich darf er anderseits nicht in die Rolle des Nachtwächters fallen: Toleranz ist gut, Scheintoleranz ist dumm. Für alle, die in Deutschland leben, gilt der Katalog der Grundrechte. In diesem Zusammenhang erinnert die Grüne Liste Bensheim (GLB) daran, dass die Grundrechte uneingeschränkte Priorität haben, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und darüber hinaus alle Bürger/innen aufgefordert sind, gegen Antisemitismus einzutreten. 

An dem Ortstermin und der anschließenden Sitzung nehmen u. a. Stadtrat Matthias Schimpf (Bündnis 90/Die Grünen) und Ortsvorsteher Karl-Wilfried Hamel teil.

Alle, die sich in diesen Tagen mit Ahmadiyya auseinander setzen, benutzen in der Regel eine einzige, kritische sozialwissenschaftliche Arbeit. Dies mag für eine abschließende Beurteilung zu wenig sein. Falls aber die darin erkennbar werdenden Positionen der Gruppierung zutreffen, müssen einerseits die zuständigen staatlichen Stellen nicht mehr nur beobachten, sondern handeln. Und alle anderen sollten die Gelegenheit zum kritischen Gespräch mit den Mitgliedern der Gruppe nutzen. Die Gruppe hat am Bensheimer Hospital einen Gebetsraum. Für die 250 im Kreis Bergstraße lebenden pakistanischen Staatsangehörigen und für die nicht bekannte Zahl der langjährig ansässigen, gut integrierten und deswegen eingebürgerten Pakistani war der vorhandene Bensheimer Gebetsraum offensichtlich nicht mehr ausreichend. Die GLB wird darauf achten, dass die Diskussion um diese Gruppe nicht zum Vehikel für ausländerfeindliche sowie islamfeindliche Äußerungen wird. 

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