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GLB fordert einen sensibleren Umgang mit historischen Gebäuden

Bensheim. Auf Kritik der GLB-Fraktion stößt die vom hessischen Landesamtes für Denkmalpflege und vom Kreisdenkmalamt genehmigte Abbruch des Gebäudes Nibelungenstr. 33, das Teil einer Gesamtanlage ist, die unter Denkmalschutz steht. Nach dem Scharfrichterhaus an der Ecke Nibelungenstraße/Platanenallee fällt damit ein weiteres Baudenkmal der Spitzhacke zum Opfer. „Mit der Argumentation beider Ämter kann quasi jedes unter Denkmalschutz stehende Gebäude abgerissen werden. Wir fordern das Kreisdenkmalamt auf, seine Genehmigungspraxis zum Abriss radikal zu ändern und stattdessen rechtzeitig Auflagen zum Erhalt dieser Gebäude zu machen“, schreibt GLB-Fraktionsvorsitzender Franz Apfel.

Die GLB-Fraktion fordert einen sensibleren Umgang mit historischen Gebäuden. Eigentum verpflichtet, insbesondere bei denkmalgeschützten Anlagen. Bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden fordern die grünen Kommunalpolitiker eine umfassende Erörterung im Bauausschuß.

Abschließend erinnert die GLB-Fraktion an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. März 2003, in dem folgendes auf Antrag von CDU und GLB beschlossen wurde.

„Der Magistrat wird beauftragt, den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss in Zukunft unverzüglich über beabsichtigte oder vorliegende Abrissvorhaben von Gebäuden mit historischen Wert bzw. unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden zu informieren. Der Information ist eine Stellungnahme beizufügen, aus welchem Grund das Gebäude unter Denkmalschutz steht und eine Stellungnahme des Kreisdenkmalschutzes zu dem Abrissvorhaben.“

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