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3.August 2008
Gemeinsame Presseerklärung von Grüner Liste Bensheim und Bündnis90/Grünen im Kreistag zu Naturdenkmalen im Kreis

Bäume, die von besonderer Größe, Alter oder Schönheit sind, können als Naturdenkmal vom Kreis Bergstraße unter Schutz gestellt werden. Die Grüne Liste Bensheim (GLB) beschäftigt sich seit Jahren mit dem Schutz von Bäumen und hat sich in Bensheim für eine Baumschutzsatzung stark gemacht. Die GLB hat sich aber auch mit den Naturdenkmalen des Kreises Bergstraße für den Bereich Bensheim beschäftigt. Hierbei wurden dem zuständigem Amt des Kreises Bäume empfohlen, die aus Sicht der GLB als Naturdenkmal ausgewiesen werden sollten. Weiterhin wurde mit Bündnis 90/ Grünen eine Anfrage zu diesem Thema für den Kreistag erarbeitet, die im Juni beantwortet wurde. Daraus geht hervor, dass es derzeit 88 Bäume und Baumgruppen im Kreis Bergstraße gibt, die als Naturdenkmale unter Schutz stehen. Die rechtliche Grundlage ist eine Verordnung aus dem Jahre 1977, die bei Ihrer Anwendung der aktuellen Rechtslage dringend angepasst werden muss. Daher begrüßen es die Grünen, dass derzeit an einer vollständig neuen Verordnung gearbeitet wird. Dann können auch weitere Bäume als Naturdenkmale ausgewiesen und Löschungen aus dem bisherigen Bestand vorgenommen werden. Eine sichere Rechtsgrundlage ist für die Grünen die Voraussetzung für eine nachhaltige Bestandssicherung. Weiterhin ist für die Grünen eine gute finanzielle Ausstattung notwendig, um dauerhaft den Schutz der Naturdenkmale im Kreisgebiet gewährleisten zu können. 13.500 Euro für dieses Jahr und 20.000,-- Euro für 2009 ist nicht üppig. Selbst die Verwaltung will im Nachtrag noch 15.000,-- Euro bereitstellen, um die dringendsten aufgelaufenen Sicherungsmaßnahmen durchführen zu können. Hier sehen die Grünen noch Handlungsbedarf, teilt Jochen Ruoff von der Kreistagsfraktion mit, zumal durch die Auswirkungen des Klimawandels ein erhöhter Pflegebedarf mit wesentlich höheren Kosten besteht, wie es aus der Antwort des Kreises zu entnehmen ist. Weiterhin schlagen die Grünen vor, einen Routenführer mit Beschreibung der einzelnen Naturdenkmale im Kreis aufzulegen. Dies wäre eine touristische Bereicherung und rückt den Wert von Bäumen noch mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung. Zum allgemeinen Schutz von Grünbeständen im besiedelten Bereich sei die Baumschutzsatzung nach § 30 Hess. Naturschutzgesetz das richtige Instrument. Der Schutz als Naturdenkmal nach § 26 Hess. Nat. Ges. ist für einzelne Bäume oder Baumgruppen besonderer Art vorgesehen. Die Grüne Liste Bensheim sieht sich in dieser Antwort im Streben nach einer Baumschutzsatzung für Bensheim bestätigt, welche nun dieses Jahr in Kraft treten soll, teilt GLB Stadtverordnete Doris Sterzelmaier mit. Die Grünen im Kreis freuen sich darüber, weil es die erste Baumschutzsatzung im Kreisgebiet ist und Bensheim damit eine Vorreiterrolle einnimmt. Vielleicht werden nun andere Städte und Gemeinden im Kreis folgen heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung von Grüner Liste Bensheim und Bündnis 90/Grüne im Kreis.


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