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Presseartikel Kindertagesstätten 2006-2007

Ende September wurde den städtischen Gremien die alljährliche Übersicht über die Kindertagesstätten im Stadtgebiet für das laufende Kindergartenjahr vorgelegt.

Hille Krämer, Vorsitzende des Sozialausschusses, berichtete der Grünen Liste Bensheim:
„Von den 1 450 Kindergartenplätzen werden 948 Regelkindergartenplätze und 502 Ganztagesplätze, bzw. Plätze mit erweiterten Öffnungszeiten (incl. Mittagessen) angeboten. In 16 Einrichtungen werden 46 Einzelintegrationsmaßnahmen durchgeführt, dadurch entfallen 118 Kindergartenplätze im Stadtgebiet.“

Nach der Übersicht stehen für die Betreuung von Schulkindern 135 Hortplätze in städtischen Einrichtungen, jeweils mit der Möglichkeit der Teilzeitbetreuung zur Verfügung. In den Kindergärten St. Albertus und Zell werden Schulkinder betreut. Die Fördervereine der verschiedenen Grundschulen bieten 348 Plätze mit Mittagessen an.

Derzeit gibt es in Bensheim 33 Krabbelstuben, bzw. Kleinkindgruppenplätze, die von der Stadt Zuschüsse erhalten. Eine weitere Krabbelstube verfügt über eine Genehmigung von 30 Plätzen.

„Die Betriebsgenehmigung, die eine Betreuung von 2-jährigen für die Kindertagesstätten Zell, Fehlheim und im Kinderhaus Auerbach zulässt, verträgt sich mit der Teilnahme am Bambini-Programm und ist ein Signal in die richtige Richtung,“ führt Waltrud Ottiger, Stadtverordnete für die GLB, aus.

Durch das Bambini-Programm, zu welchem die Teilnahme in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, versucht die Stadt dem Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren neue Impulse zu geben.
Nach dem Bambini-Progamm werden pro Halbtagsplatz je Monat 100 Euro, für einen Ganztagsbetreuungsplatz je Monat 200 Euro an die Kommunen ausgezahlt. Halbtägige Betreuung bedeutet eine durchschnittliche vertragliche Betreuungszeit von bis zu fünf Stunden täglich, ganztägige eine darüber hinausgehende Betreuungsdauer.
Die Zuweisung von 100 bzw. 200 Euro wird von den Gemeinden an nichtkommunale Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen weiterbewilligt.
Die Kinder werden in einer Kindertageseinrichtung bzw. an mindestens 15 Wochenstunden in Kindertagespflege im Gemeindegebiet betreut. Die Anforderungen an die Eignung der Tagespflegepersonen werden in einer Verordnung geregelt.

„Allen Kindern, die bis zum 31.12.2006 das 3. Lebensjahr vollenden, kann ein Kindergartenplatz –wenn auch nicht in allen Fällen wohnortnah- angeboten werden. Freiwerdende Kapazitäten durch Rückgang der Nachfrage lt. Bevölkerungsstatistik, werden a.) durch die Entwicklung in den neuen Wohngebieten (Rhein/Moselstraße, Kappesgärten, Schillerstraße Auerbach, Gärtnerei Schönberger), die in der Übersicht nicht berücksichtigt sind, b.) durch den Umzug des Kinderhortes Wilhelmstraße in eine bestehende Einrichtung und c.) für Angebote für Kinder unter drei Jahren genutzt werden. „ heißt es abschließend in der GLB Pressemitteilung.

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