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StVV-Rede von Bettina Fendler zum Reiterhof von HoltumHerr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, Sie alle kennen den Höhenweg zwischen Schönberg auf der einen und
Auerbach und Hochstädten auf der anderen Seite in unmittelbarer Nähe des
Auerbacher Fürstenlagers. So war der Bensheimer Magistrat gut beraten, als er einer Bauvoranfrage
sein Einvernehmen versagte, einer Bauvoranfrage für die Aussiedlung eines
Schönberger Reiterhofs auf exponierte Stelle ins Landschaftsschutzgebiet
(LSG). Der Kreis Bergstraße als Baugenehmigungsbehörde kündigte an, das
Einvernehmen der Stadt Bensheim zu ersetzen. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Reiterhof“ an weniger
exponierter Stelle soll verbunden werden mit einer Veränderungssperre für
den vom Magistrat bevorzugten Standort sowie für den unerwünschten Standort
im LSG. Nun werden viele sagen “Die ganze Reiterhofauslagerung passt uns nicht, weder auf den Standort ins LSG, noch auf das Gelände des sog. „Reitplatzes“. Warum kommt Ihr dem Reiterhofbetreiber überhaupt so weit entgegen?“ Das hängt damit zusammen, dass landwirtschaftliche Bauvorhaben im
Außenbereich nach § 35 BauGB und darauf fußender Rechtssprechung
privilegiert sind (, ähnlich wie Anlagen zur Gewinnung von Windenergie
übrigens). Im Zusammenhang mit der Aussiedlung des Reiterhofs steht die geplante
Wohnbebauung auf dem heutigen Reiterhofgelände, baurechtlich ist sie aber
völlig unabhängig davon zu bewerten. In einem Widerspruchsbescheid (vom April 2002) wegen Nachbarwiderspruch
in Bezug auf das jetzige Reithallengelände hielt das Regierungspräsidium
Darmstadt zu diesem Gelände fest: Anders sieht es mit der jetzigen Reiterhofseite aus. Ein Urteil des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vom Februar 2003) beschäftigte sich mit
der Doppelhausbebauung Ecke Nussallee/Am Schlosspark. Deshalb ist auf dieser Seite ein Bebauungsplan-Verfahren mit
Veränderungssperre sinnvoll, um einen möglichst großen Einfluss auf eine
landschafts- und umgebungsverträgliche Wohnbebauung nehmen zu können. Nun zum SPD-Antrag: Im Kern läuft dieser Antrag auf eine Verschiebung der
Beschlussfassung hinaus, und das, wo vom Reiterhofbetreiber schon Anträge
nach §34 eingereicht wurden. Wir brauchen dringend die Veränderungssperren! Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, mit den Aufstellungsbeschlüssen und den dazugehörigen Veränderungssperren bekommt der Reiterhofbetreiber nicht alles, was er will – schon gar nicht einen Reiterhof im LSG! Aber durch das BauGB und darauf fußende Rechtssprechung sind wir alle
auch nicht frei in unseren Entscheidungen in dieser Sache. |